Münchner Sozialgericht:400 Verfahren pro Richter

41 Prozent mehr Eingänge: Hartz IV hat auch am Münchner Sozialgericht eine Klagewelle ausgelöst. Die Erfolgsaussichten sind geringer als anderswo.

Sven Loerzer

Seit Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze im Jahr 2005 ist die Zahl der Klagen beim Sozialgericht München von 1600 auf 4400 im vergangenen Jahr gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 175 Prozent. In diesem Jahr steuert das zweitgrößte Sozialgericht der Bundesrepublik auf ein neues Rekordhoch zu: Im Januar 2011 verzeichnete das für den Regierungsbezirk Oberbayern zuständige Gericht knapp 41 Prozent mehr Klageeingänge als im gleichen Vorjahresmonat.

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An den deutschen Sozialgerichten stapeln sich die Akten: Seit der Einführung von Hartz IV ist die Zahl der Prozesse deutlich gestiegen.

(Foto: ddp)

Auch von der Hartz-IV-Reform erwartet der neue Präsident des Sozialgerichts, Günther Kolbe, keinen Rückgang der Klagen. "Die hohe Zahl der Verfahren wird erst dann zurückgehen, wenn in der Bevölkerung ein breiter Konsens über die Höhe des Existenzminimums herrscht."

Etwa 30 Prozent der Hartz-IV-Klagen haben zumindest zum Teil Erfolg. Damit sind die Erfolgsaussichten wesentlich geringer als in Berlin, wo jede zweite Klage erfolgreich ist. Dass die Klagewelle längst nicht Berliner Dimensionen erreicht, führt Kolbe auf den besseren Arbeitsmarkt in Oberbayern zurück. In Berlin seien zudem die Jobcenter überlastet.

Bislang war das Münchner Jobcenter bei der Sachbearbeitung gut mit Personal ausgestattet, doch auch dort steigen jetzt die Fallzahlen, weil in diesem Bereich Personal abgebaut wird. Mit steigender Arbeitsbelastung nimmt aber zumeist auch die Fehlerquote zu, was die höhere Erfolgsrate bei den Klagen in Berlin erklären könnte.

"Das Sozialgericht ist Anlaufstelle vieler Menschen mit Sorgen vor Abstieg und Überforderung", sagt Kolbe. Auf einen Vollzeitrichter entfielen derzeit im Jahresschnitt etwa 400 Hartz-IV-Verfahren: "Mehr kann man nicht mehr schultern, die Richter sind am Limit", sagte Kolbe. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei 1,5 Jahren, im Eilverfahren bei etwa einem Monat. Für die Prozesslawine im Hartz-IV-Bereich sieht Kolbe eine ganze Reihe von Ursachen. So seien Bescheide oft schwer zu verstehen.

Zudem handle es sich um ein neues Gesetz, das ständig geändert werde. So habe es seit der Einführung 2005 bereits mehr als 50 Änderungen gegeben. Die höchstrichterliche Rechtsprechung dazu entwickelt sich aber erst Schritt für Schritt. Offenbar hat auch die politische Diskussion in der Öffentlichkeit Einfluss darauf, ob die Menschen zum Sozialgericht gehen. So ist beispielsweise 2009 ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen gewesen. Im Jahr 2010 dagegen kletterte die Zahl der Verfahrenseingänge steil empor und erreichte einen neuen Höchstwert. Dies könnte auch mit dem Anfang 2010 ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Regelsatzberechnung zu tun haben.

Im Mittelpunkt der Klagen stand bislang aber nicht die Erhöhung der Regelsätze. Häufig wurde darum gestritten, ob die Kosten der Unterkunft im Sinne des Gesetzes angemessen sind. Das Sozialgericht wird zudem immer wieder eingeschaltet, wenn das Jobcenter Sanktionen verhängt, also das Arbeitslosengeld II wegen Pflichtverletzungen kürzt oder streicht. Auch die Frage, ob eine nichteheliche Lebensgemeinschaft oder nur eine lose Wohngemeinschaft besteht, wie Einkommen und Vermögen anzurechnen ist, beschäftigt die Richter.

Die Hartz-IV-Reform, so fürchtet Kolbe, werde die Klageflut nicht eindämmen. Denn mit dem Bildungspaket müssten die Kommunen neues Recht vollziehen. Dabei dürfte es wohl vor allem Streit um den Anspruch auf Nachhilfe geben, da die Höhe der Leistung nicht "gedeckelt" sei. Auch um die Unterkunftskosten, für die den Kommunen Grenzen per Satzung vorgegeben werden können, dürfte weiter gerungen werden.

Insgesamt gehen beim Sozialgericht mehr als 15000 Verfahren jährlich ein, die von 55 Richtern in Teil- und Vollzeit bewältigt werden müssen.

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