Süddeutsche Zeitung

Münchner Momente:Jeeves' Jobs

Es ist Ihnen peinlich, im Hotel in Unterhosen dem Zimmerservice die Tür zu öffnen? In einem Münchner Hotel kann Ihnen geholfen werden - in vielerlei Hinsicht

Kolumne von Philipp Crone

Es gibt bei Hotelübernachtungen einen unangenehmen Moment bei allem Wohlfühlen und Service. Man bezieht erst ein herrlich gepflegtes Zimmer, wunderbar, muss sich um nichts kümmern, das Frühstück am nächsten Morgen steht einfach bereit. Und wenn man am Abend das Zimmer ordentlich zerknautscht und sich durch alle Fernsehkanäle durchgeklickt hat, kommt der Zimmerservice bei Bedarf mit dem Club-Sandwich schneller als jeder Lieferando-Radler. Dann allerdings kommen die zehn seltsamen Sekunden. Zimmertüre aufmachen, vielleicht leicht zerzaust und in Unterwäsche, und vom eleganten Kellner, der professionell indigniert an einem vorbeischaut, das Tablett entgegennehmen. Im vierten Stock des Rilano-Hotels in München gibt es diesen Moment nun nicht mehr.

Seit einigen Wochen gibt es dort Jeeves. Das ist ein Gerät, das aussieht wie eine Mischung aus Riesen-Rasierapparat und der Star-Wars-Roboterfigur R2D2. Statt einen mit Blitzen zu traktieren bringt er aber auf Wunsch ("im Zimmertelefon einfach die Tastenkombination 333 eingeben") Drinks, Snacks und weitere Dinge vorbei. Ein Klick auf das Display und der laut Mitteilung erste "Room-Shopping-Roboter der Welt" öffnet sein Lieferfach, auch für Handtücher, Zahnbürsten und Co. Wobei das ja nur der Anfang sein kann.

Das Hotel möchte seinen Service auf alle Etagen ausweiten, der Roboter hat insgesamt 100 Liter Stauraum, und gut wäre es, Jeeves' Wlan mit Amazon Prime Now verbinden zu können. Mindestens um die tollen Angebote aus den Shopping-Kanälen gleich zu kriegen. Aber auch die Vorratspackung Kondome ist so viel weniger unangenehm entgegenzunehmen. Außerdem kann Jeeves heimlich Ratgeberbücher liefern wie "Die Affäre elegant aus dem Hotelzimmer entfernen", "Minibars perfekt manipulieren" oder "Zimmer verwüsten wie Rockstars Teil 1".

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Quelle:
SZ vom 12.10.2018
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