Amtsgericht München„Ekelerregende Zustände“ in Imbiss an der Münchner Freiheit

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Ein Imbiss an der Münchner Freiheit entsprach nicht den Vorstellungen der Lebensmittelkontrolleure.
Ein Imbiss an der Münchner Freiheit entsprach nicht den Vorstellungen der Lebensmittelkontrolleure. (Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Lebensmittelkontrolleure fanden im Juni 2024 in einem Imbiss an der Münchner Freiheit überall lebende und tote Schaben.
  • Gegen den 80-jährigen Betriebsleiter wurde ein Strafbefehl wegen unhygienischer Zustände und ungeeigneter Speisen erlassen.
  • Das Amtsgericht senkte die Tagessatzhöhe von 50 auf 15 Euro wegen der geringen Rente des Angeklagten.
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Lebensmittelkontrolleure finden dort unzählige lebende und tote Schaben. Gegen einen Strafbefehl legt der Betriebsleiter aber Einspruch ein. Das Verfahren endet nach nur zwölf Minuten – mit einem Erfolg für ihn.

Von Andreas Salch

„Echt lecker, tolles Fleisch, leckere Soßen“, schwärmte ein Kunde vor einem Jahr in einer Rezension über die Speisen eines Imbisses an der Münchner Freiheit. Hätte er hinter die Kulissen schauen können, wäre er wohl weniger begeistert gewesen – so wie die Lebensmittelkontrolleure des Kreisverwaltungsreferats (KVR). Denn als diese die Imbissstube im Juni 2024 untersuchten, fanden sie: Schaben! Überall Schaben. Tote und lebende. Im Gästebereich, in der Küche, im Lagerraum. Auch in der Personaltoilette waren sie.

Bereits vor der Kontrolle am 20. Juni vergangenen Jahres hatten die Beamten des KVR die hygienischen Zustände in dem Imbiss beanstandet. Gegen den Betriebsleiter wurde daraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Da ihn dies aber offenbar wenig beeindruckte und sich noch immer Schaben in seiner Imbissbude tummelten, hatte das Amtsgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen.

Darin werfen die Ermittler dem Betriebsleiter vor, er habe am Tag der Kontrolle durch Beamte des KVR Speisen zum Verkauf bereitgehalten, „die aufgrund der im Betrieb herrschenden unhygienischen und ekelerregenden Zustände zum menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet waren“. Die hygienischen Missstände im Imbiss, so heißt es in dem Strafbefehl weiter, „hätten bei einem normal empfindenden Menschen Ekel und Widerwillen ausgelöst, wenn er hiervor Kenntnis erlangt hätte“.

Der Betriebsleiter, der mittlerweile in Rente ist, legte gegen den Strafbefehl allerdings Einspruch ein, weshalb er sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten musste. Der Verteidiger des 80-Jährigen, Rechtsanwalt Manfred Plautz, machte es kurz: Sein Mandant räume die Vorwürfe ein. Es gehe ihm nur um die Höhe der Strafe. Angesichts einer Rente von gerade mal 470 Euro sei eine Tagessatzhöhe von 50 Euro zu hoch. Die zuständige Richterin hatte Einsehen und senkte den Tagessatz schließlich auf nur mehr 15 Euro. Das Verfahren endete somit nach nur zwölf Minuten.

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