Statistik zum WohnungsmarktStadt München rettet mehr als 500 Wohnungen aus der Zweckentfremdung

In diesem Haus an der Ecke Landshuter Allee/Leonrodstraße standen jahrelang 13 Wohnungen leer.
In diesem Haus an der Ecke Landshuter Allee/Leonrodstraße standen jahrelang 13 Wohnungen leer. Paul Dittmann

Als solche zähen unter anderem Dauervermietungen über Airbnb oder jahrelanger Leerstand. 700 000 Euro nahm die Stadt durch Strafzahlungen hierfür ein.

Von Sebastian Krass

Rekord im Kampf gegen Zweckentfremdung von Wohnraum: Im Jahr 2025 hat die Stadt München 507 Wohnungen wieder dem normalen Mietmarkt zugeführt. Das hat das Sozialreferat am Freitag per Pressemitteilung bekanntgegeben. Es handle sich um einen „Höchstwert“. Im Jahr 2024 waren es 448 Wohnungen gewesen, die aus der Zweckentfremdung gerettet wurden.

Eine solche liegt etwa vor, wenn reguläre Wohnungen dauerhaft über Portale wie Airbnb vermietet werden oder wenn Eigentümer sie über einen längeren Zeitraum leer stehen lassen. Wenn das Sozialreferat eine Zweckentfremdung feststellt, kann es Bußgelder androhen und verhängen. Die angedrohten Zwangsgelder beliefen sich im Jahr 2025 auf 1,2 Millionen Euro, die tatsächlich festgesetzten Bußgelder auf 700 000 Euro, mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor.

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Allein 60 000 Euro musste ein Immobilienunternehmen zahlen, das im Anwesen Landshuter Allee 55/Leonrodstraße 20 über Jahre 13 Wohnungen hatte leer stehen lassen. Als die Stadt als nächste Stufe 180 000 Euro androhte, begannen die Eigentümer, die Wohnungen zu sanieren, um sie dann wieder auf den Markt zu bringen.

Die Zweckentfremdung nachzuweisen, ist für die Beschäftigten der Stadt enorm aufwendig, auch weil der vom Freistaat gesetzte rechtliche Spielraum eng ist. Seine Leute leisteten „tägliche Arbeit für bezahlbares Wohnen“, sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). „Aber es lohnt sich.“ Das zeige der Blick auf die Zahlen.

Sozialreferentin Dorothee Schiwy ruft den Freistaat auf, das entsprechende Gesetz zu verschärfen: „Wir fordern schon lange eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen.“ Eine solche würde Kampf gegen Zweckentfremdung deutlich erleichtern.

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