WohnenVerfassungsgericht stärkt Position der Münchner Vermieter

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Das Gericht stärkt die Position der Vermieter.
Das Gericht stärkt die Position der Vermieter. Frank Hörmann / Sven Simon/Imago

Die Stadt darf Investoren beim Abriss von Mietshäusern nicht zur Auflage machen, zum Ausgleich im Viertel neue Wohnungen zu schaffen.

Im Kampf für bezahlbaren Wohnraum hat die Stadt München vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Niederlage erlitten. In einer am Montag veröffentlichen Entscheidung wies das Gericht eine Popularklage gegen das Zweckentfremdungsgesetz als unzulässig zurück.

Anlass für die Klage war der Streit um die Zweckentfremdungssatzung, die die Stadt zum 1. Januar 2020 verschärft hatte. Demnach hätte die Stadt den Abriss von Häusern mit Mietwohnungen (was rechtlich ein Fall von Zweckentfremdung ist) nur noch genehmigt, wenn der Investor als Ausgleich neuen Mietwohnraum im selben Stadtbezirk schafft und zudem die Höhe der Miete begrenzt ist. Vorher war es möglich, für abgerissene innerstädtische Wohnungen einen Ersatz am Stadtrand zu schaffen - was sehr viel billiger ist.

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Gegen diese Regelungen klagte der Eigentümerverband Haus & Grund vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und bekam Anfang 2021 recht. Eine Kommune habe gesetzlich nicht das Recht, solche Regelungen zu erlassen, hieß es im Urteil.

Die Stadt erhob daraufhin Popularklage. Sie berief sich unter anderem auf das in der Bayerischen Verfassung festgelegte Recht der kommunalen Selbstverwaltung, die Sozialbindung des Eigentums und den Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Der Verfassungsgerichtshof sah das anders. Es seien keine ausreichenden Anhaltspunkte zu erkennen, dass Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzt sein könnten, heißt es in der Entscheidung.

Oberbürgermeister Dieter Reiter bedauert das Urteil: "Ersatzwohnraum ist in einer Großstadt wie München nur dann ein echter Ersatz, wenn er auch zu den gleichen Preisen und im gleichen Stadtviertel wie vorher vermietet wird", heißt es in einer am Montagnachmittag versandten Presseerklärung. "Diese Entscheidung geht leider zu Lasten der Münchner Mieter*innen."

Als Konsequenz aus den zwei Niederlagen vor Gericht fordert die Stadt nun den Freistaat auf, das Gesetz zur Zweckentfremdung zu ändern - und zwar so, dass die Stadt auf dieser neuen rechtlichen Basis strengere Regeln zur Schaffung von Ersatzwohnraum erlassen kann, die dann auch gerichtsfest sind.

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