Prozess in München:Zimmer gegen Sex - Angeklagter weist Vorwürfe teils zurück

Der Mann soll drei junge Frauen dazu bewegt haben, sich in seiner Wohnung oder seinem Auto zu prostituieren. An zwei von ihnen soll er sich selbst vergangen haben.

Von Lea Arbinger

Seit Juli vergangenen Jahres sitzen die Angeklagten in Untersuchungshaft. Erwin F., 58, hat die Kapuze tief ins Gesicht gezogen, als er am Dienstagvormittag den Gerichtssaal im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße betritt. Er wird in Handschellen in den Raum geführt und verdeckt sein Gesicht dabei mit einer Mappe.

Gleich hinter ihm geht Marco J., 43. Er hat die rechte Hand in der Hosentasche, blickt zu Boden. Beide Männer tragen Brille, einen Kapuzenpulli und sind von fester Statur. Erwin F. ist angeklagt wegen Vergewaltigung in mehreren Fällen, Zwangsprostitution, Ausbeutung von Prostituierten, sexuellem Missbrauch und Zuhälterei. Marco J. muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in fünf Fällen verantworten, in drei Fällen in Tateinheit mit Zwangsprostitution.

Im Internet soll Erwin F., der gelernter Stahl- und Betonbauer ist, mehrere Wohnungsinserate geschalten haben. Alle mit demselben Titel: "Vermietung. Ein Zimmer. Nur für weibliche Mieter." Christine N. suchte zu diesem Zeitpunkt eine Wohnung, in München kein leichtes Unterfangen. Die damals 28-Jährige war drogenabhängig, obdachlos und suchte verzweifelt nach einer Bleibe - sie zog in das Zimmer von Erwin F. ein.

Zwischen Januar und März 2019 soll es vermehrt zu erzwungenen sexuellen Handlungen zwischen den beiden gekommen sein. Weil N. die Miete anfangs nicht begleichen konnte, soll F. die 28-Jährige zur Prostitution gezwungen haben. "Ich würde eine Frau niemals vergewaltigen, das ist lächerlich. Ich wollte eine weibliche Mieterin, weil ich dachte, dass eine Frau die Wohnung sauberer hält als ein Mann", erklärt Erwin F. dem Vorsitzenden Richter. Seine Stimme ist laut.

Unwahr sei auch, dass er die damals 17-jährige Jasmin H. zur Prostitution gezwungen habe, sagt F. Diese sei von sich aus an ihn herangetreten und habe ihn gebeten, für sie Termine mit Freiern zu vereinbaren. "Ich bin da hineingerutscht. Das war ein Fehler, es tut mir auch Leid", sagt F. Bereits zuvor habe sie sich unter schlechten Bedingungen prostituiert. "Ich wollte ihr helfen. Ich hätte mich nicht darauf einlassen sollen. Ich habe mit Prostitution so wenig zu tun wie eine Kuh mit dem Fahrradfahren."

Die Vergewaltigung von Jasmin H. streitet der 58-Jährige ebenfalls ab. Was er nicht bestreitet, ist die Vermittlung der damals 15-jährigen Janine T. an verschiedene Freier, unter ihnen auch Maurermeister und Mitangeklagter Marco J. Ohne Kondom habe der 43-Jährige mindestens drei Mal mit der Minderjährigen gegen Bezahlung verkehrt - laut Anklage in dem Wissen, dass T. sich weder prostituieren wollte noch volljährig war.

"Ich habe selbst vier Kinder. Die Mädchen könnten meine Töchter sein. Niemals könnte ich mich an ihnen vergreifen", sagt Erwin F. An seine Verlobte, die auch im Saal ist und von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, richtet er: "Schatz, ich liebe Dich und Du kennst mich. Du weißt, dass ich so etwas nie machen würde." Der Prozess wird am 3. Dezember fortgesetzt, insgesamt sind zehn Termine angesetzt.

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