Urteil:Haftstrafe für Wohnungsbetrüger

Lesezeit: 2 min

  • Zwei Mietbetrüger sind vor dem Amtsgericht München zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden.
  • Eine 40-Jährige und ihr 39 Jahre alter Komplize hatten über ein Internetportal eine Wohnung in Allach zur Vermietung angeboten, allerdings war diese bereits vermietet.
  • Durch ihre Betrügereien soll die Frau insgesamt 42 550 Euro Kaution eingestrichen haben - einen abgezockter Mietinteressent wurde sogar obdachlos.

Von Andreas Salch

Der überhitzte Münchner Wohnungsmarkt lockt auch Kriminelle an. Mit einer besonders dreisten Masche brachte eine Frau mit einem Komplizen Wohnungssuchende um ihr Geld. Über ein Internetportal bot die 40-Jährige die Wohnung des Mannes in Allach zur Vermietung an. Tatsächlich jedoch gehört diese einer großen Wohnungsbaugesellschaft. Zwischen Januar und August vergangenen Jahres fielen vier Interessenten auf die Masche herein. Sie schlossen mit der Frau, die sich vor Gericht als Wirtschaftsreferentin bezeichnete, einen Mietvertrag für die Wohnung ab und zahlten eine Kaution. Dass sie auf eine Betrügerin hereingefallen waren, bemerkten sie zu spät. Insgesamt ergaunerte die 40-Jährige auf diese Weise 8950 Euro.

Allerdings seien die Ermittlungen in dem Fall laut Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen. Denn die Frau soll die Wohnung in Allach noch weitere 18 Mal vermietet und alles in allem dafür 42 550 Euro Kaution eingestrichen haben. Einer der Interessenten, der einen Mietvertrag mit der Wirtschaftsreferentin abgeschlossen und seine alte Wohnung gekündigt hat, wurde sogar obdachlos. Die Quittung für ihre Taten erhielt die 40-Jährige vor dem Amtsgericht München. Es verurteilte sie wegen Betrugs zu drei Jahren Haft.

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Aus dem Gericht von Andreas Salch

An diesem Dienstag musste sich ihr Komplize verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Beihilfe zum Betrug erhoben. Doch am Ende verurteilte Amtsrichter Carsten von Chiari den 39-jährigen Daniel S. sogar wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Mittäterschaft zu einem Jahr und acht Monaten und empörte sich: "Den Münchner Mietmarkt auszunutzen, da fehlen mir fast die Worte dafür", sagte Chiari zu Daniel S. und fügte hinzu: "Alle wissen, wie es dort zugeht. Da die Leute auszunutzen, das ist besonders kriminell. Dafür gehen Sie ins Gefängnis. Da gibt es keine besonderen Umstände für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung."

Daniel S. und die Wirtschaftsreferentin hatten sich in der Drogenszene kennengelernt. Der 39-Jährige begann im Alter von 15 Jahren Heroin zu konsumieren und ist 14-fach vorbestraft. Allein zehnmal wegen Betrugs. S. verbüßte schon eine Reihe von Haftstrafen. Zum Auftakt der Verhandlung vor dem Amtsgericht wies er die Vorwürfe noch weit von sich und behauptete, er habe nichts von den betrügerischen Machenschaften seiner Bekannten gewusst.

Doch dann sagte die Wirtschaftreferentin aus und erklärte, Daniel S. habe sie sogar darum gebeten, seine Wohnung als Lockmittel zu nutzen, da er Geld brauche. Von den Kautionen habe der 39-Jährige jeweils die Hälfte bekommen, so die Wirtschaftsreferentin. Inzwischen sei sie sauer auf ihren Bekannten. Dieser habe sich später gegenüber einem TV-Team eines Privatsenders als Opfer dargestellt. In einem Brief schrieb sie Daniel S. daraufhin, er sei ein "charakterloses Arschloch". Außerdem wunderte sie sich, "wie total verblödet die Reporter sein müssen, dass sie nicht gesehen haben, was für ein verwahrloster Junkie vor ihnen steht". Nachdem die 40-Jährige und einer der geprellten Wohnungsinteressenten ausgesagt hatten, zog Daniel S. die Reißleine und räumte die Vorwürfe größtenteils ein.

© SZ vom 28.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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