ImmobilienGericht bremst Wohnprojekt mit Kita aus

Lesezeit: 2 Min.

Verwaltungsgericht München: Die Gegend, in der die Pandion AG bauen will, sei „eindeutig geprägt von einer gewerblichen Nutzung“, sagt der Vorsitzende Richter Josef Beil.
Verwaltungsgericht München: Die Gegend, in der die Pandion AG bauen will, sei „eindeutig geprägt von einer gewerblichen Nutzung“, sagt der Vorsitzende Richter Josef Beil. Stephan Rumpf
  • Das Verwaltungsgericht München lehnt ein Bauvorhaben der Pandion AG für 170 Wohnungen an der Germersheimer Straße ab. Das Grundstück liegt faktisch in einem Gewerbegebiet.
  • Die Pandion AG steckt in einer Zwickmühle: Sie muss vertraglich Parkplätze für benachbarte Bürogebäude schaffen, riskiert aber bei einer Neuplanung den Verlust der Wohnbaugenehmigung.
  • Die Immobilienfirma hat nun zwei Wochen Zeit, um ihr weiteres Vorgehen zu beraten und das Gespräch mit der Stadt zu suchen.
Von der Redaktion überprüft

Dieser Text wurde mit der Unterstützung einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt. Lesen Sie mehr über unseren Umgang mit KI.

Fanden Sie diese Zusammenfassung hilfreich?
Mehr Feedback geben

Das Verwaltungsgericht München lehnt ein Bauvorhaben der Pandion AG für 170 Wohnungen in Ramersdorf ab. Das Grundstück liege faktisch in einem Gewerbegebiet.

Von Patrik Stäbler

Jenes Bauvorhaben „an der Schnittstelle der Münchner Stadtteile Haidhausen, Ramersdorf und Obergiesing“ wird auf der Website der Pandion AG angepriesen – noch. 170 Wohneinheiten will die Immobilienfirma aus Köln dort auf dem Grundstück der früheren Siemens-Kantine an der Germersheimer Straße errichten. Dazu eine Kita und eine Tiefgarage mit 350 Stellplätzen, wovon 170 für die benachbarten Bürogebäude gedacht sind.

Doch diese Pläne haben nun einen empfindlichen Dämpfer erhalten – und zwar vom Verwaltungsgericht München. Dort hatte die Pandion AG eine Klage gegen die Stadt eingereicht, nachdem diese eine Voranfrage zu dem Projekt negativ beantwortet hatte. Mittels dieses sogenannten Vorbescheidsantrags wollte das Unternehmen eigentlich klären, inwiefern eine Tiefgarage sowie deren Nutzung durch das benachbarte Gewerbe zulässig sind. Doch stattdessen stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung klar, dass aus seiner Sicht auf dem betreffenden Grundstück eine Wohnbebauung nicht zulässig ist. Unabhängig davon habe die Klage schon aus formalen Gründen keine Erfolgsaussichten, sagte der Vorsitzende Richter Josef Beil. Ein Urteil soll Ende Juli verkündet werden. Bis dahin könne die Pandion AG ihre Klage noch zurückziehen, so der Richter.

Vor gut drei Jahren hatte die Firma jenes 5400 Quadratmeter große Grundstück erworben, das direkt hinter dem sogenannten „Weißen Quartier“ an der St.-Martin-Straße liegt. Seinerzeit kündigte Pandion einen Baubeginn für Ende 2023 und die Fertigstellung für 2026 an. Doch dann wurde das Vorhaben durch die Behörden ausgebremst. Zwar lag der Pandion AG ein bereits genehmigter Vorbescheid für eine Wohnbebauung auf dem Gelände vor. Als dieser in einer zweiten Voranfrage präzisiert wurde, lehnte die Stadt diese jedoch ab. Knackpunkt sei die geplante Tiefgarage und ihre Auswirkungen auf den Verkehr in der Gegend gewesen, sagte der Niederlassungsleiter der Firma in München.

Sein Unternehmen reichte daraufhin eine Klage gegen den abgelehnten Vorbescheid ein. Jedoch könne das Verwaltungsgericht dieser nicht stattgeben, sagte Josef Beil in der Verhandlung, allein schon wegen der Fragestellung in dem Antrag. Denn diese ziele auf die Zulässigkeit des Gesamtprojekts ab, was unzulässig sei. Schließlich dürften in einem Vorbescheid bloß einzelne Aspekte eines Bauvorhabens abgefragt werden, so der Richter. Ungeachtet dieser fehlerhaften Formulierung habe sich die Kammer die Gegebenheiten dennoch angesehen und sei zu einem Schluss gekommen, „den die Klägerin lieber nicht hören würde“. Denn laut Beil ist die Gegend, in der die Pandion AG bauen will, „eindeutig geprägt von einer gewerblichen Nutzung“. Diese Einschätzung könnte sich auch in einem Urteil wiederfinden, sagte der Richter an die Adresse der Pandion-Vertreter. „Das heißt, es würde Ihnen nicht viel bringen, wenn Sie hier eine Entscheidung kriegen. Es würde Ihnen sogar schaden.“

Somit steckt die Firma in einer Bredouille, wie der Münchner Niederlassungsleiter in der Verhandlung einräumte. Einerseits habe man sich beim Kauf des Grundstücks gegenüber den Inhabern der benachbarten Bürobauten verpflichtet, für sie Parkplätze in einer Tiefgarage zu schaffen. „Sollten wir diese nicht bauen, müssten wir einen zweistelligen Millionenbetrag als Schadenersatz zahlen“, so der Pandion-Vertreter. Andererseits läuft seine Firma nun Gefahr, dass die Stadt mit Blick auf die Einschätzung des Gerichts bei einer abermaligen Voranfrage einen Rückzieher macht und die bereits genehmigte Wohnbebauung einkassiert. „Wenn wir dort kein Wohnen bauen, sondern nur Gewerbe, dann wird ein noch höherer wirtschaftlicher Schaden entstehen“, so der Niederlassungsleiter.

Angesichts dieser Zwickmühle könne er die Klage zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückziehen, sagte der Pandion-Vertreter am Ende der Verhandlung. „Für diese Summe braucht es eine Gesellschafterversammlung. Das ist eine Entscheidung von einer Tragweite, die ich hier nicht treffen kann.“ Die Firma hat jetzt zwei Wochen Zeit, um über ihr weiteres Vorgehen zu beraten und das Gespräch mit der Stadt zu suchen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Immobilienmarkt in München
:Das „Sendlinger Loch“ ist verkauft

Münchens berühmteste Baugrube ist ein Symbol für Bodenspekulation und die Auswüchse auf dem Immobilienmarkt. Nun übernimmt ein Unternehmen aus Starnberg das Grundstück – zu einem Preis, der viel niedriger liegt als beim letzten Verkauf.

SZ PlusVon Sebastian Krass

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: