Süddeutsche Zeitung

Mieten:Die Bremse, die nicht bremst

  • Lange Zeit war die Mietpreisbremse in München unwirksam, das Amtsgericht befand die Regelung in Bezug auf die Landeshauptstadt für ungültig.
  • Nun hat die Staatsregierung nachgebessert: Seit dem 7. August ist das Instrument für den Mieterschutz auch in München wirksam. Für manche kommt es jedoch zu spät.

Von Anna Hoben

Wer in München eine Wohnung gefunden hat, ist in der Regel einfach nur froh und will sich nicht mit dem Vermieter anlegen, auch wenn der einen viel zu hohen Preis verlangt. Dabei gibt es doch die Mietpreisbremse, die Mieter vor eben solchen überhöhten Preisen schützen soll. Also, theoretisch gibt es sie. Praktisch ist die Geschichte von der Mietpreisbremse in München seit Jahren ein Stück absurdes Theater, aufgeführt auf den Bühnen von Politik und Justiz. Und deshalb gehen Geschichten von Mietern bisher so aus wie die von Eva S. Dass die 34-Jährige für ihre Wohnung viel zu viel Miete bezahlt hat, ist nach Ansicht des Münchner Amtsgerichts rechtens - weil das Gesetz nicht wirksam war, als sie ihren Vertrag abschloss. So heißt es in einem Urteil vom 9. August, mit dem das Gericht die Klage abwies.

Im Oktober 2017 mietete Eva S. eine knapp 60 Quadratmeter große Wohnung an der Schwanthalerhöhe an. Für die drei Zimmer bezahlte sie 1200 Euro kalt, also 20,33 Euro pro Quadratmeter. Die Mietpreisbremse besagt, dass Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete - also dem Mietspiegel - liegen dürfen. Die Miete für Eva S.' Wohnung hätte, gemessen an ihrer Lage und ihrer Ausstattung, somit 13,61 Euro kalt pro Quadratmeter betragen dürfen, wie der Mieterverein ausrechnete. Eva S. rügte also den Verstoß ihres Vermieters. Und als dieser nicht reagierte, zog sie mit Hilfe des Mietervereins vor Gericht.

Bei der Mietpreisbremse handelt es sich zwar um ein Bundesgesetz, die Umsetzung ist aber Ländersache. Wirksam wird das Instrument also nur durch entsprechende Verordnungen der Landesregierungen. Sie müssen darin begründen, warum der Wohnungsmarkt in dem jeweiligen Gebiet besonders angespannt ist. Und diese Vorgabe erfülle die bayerische Verordnung in Bezug auf München nicht, urteilte das Amtsgericht bereits im Juni 2017, knapp zwei Jahre nach der Einführung der Mietpreisbremse. Erleichterungen für Mieter hatte die Regelung bis dahin ohnehin nicht wirklich gebracht - zu viele Ausnahmen gab es, zu viele Schlupflöcher für Vermieter.

Nachdem das Amtsgericht die Mietpreisbremse also für unwirksam erklärt hatte, besserte die Landesregierung nach. Auf diese Nachbesserungen hatte auch Eva S. sich verlassen und deshalb den Gang vor Gericht gewagt. Doch das Herumschrauben reichte nicht aus. Die fehlerhafte Verordnung der Staatsregierung hätte neu erlassen werden müssen. "Ich fühle mich von der bayerischen Regierung im Stich gelassen", sagt Eva S. heute. Sie und ihr Mann bekamen dann auch noch eine Eigenbedarfskündigung von ihrem Vermieter. Mittlerweile sind sie aus beruflichen Gründen nach Graz umgezogen und wohnen dort in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung in der Innenstadt - für 1000 Euro warm.

Mit zwei Jahren Verspätung hat die Staatsregierung nun eine neue Verordnung erlassen. Vier Jahre nach ihrer Einführung gilt die Mietpreisbremse seit dem 7. August nun also tatsächlich auch in München. Zu spät für Eva S. - und andere "Die Mieter, die sich auf ihre Landesregierungen verlassen und auf Grundlage der Mietpreisbremse geklagt haben, sind nun die Dummen", sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins. "Wir fordern, dass ihnen die Regierungen zumindest die Gerichtskosten erstatten." Der Mieterverein wollte eigentlich Berufung vor dem Landgericht einlegen. Diese hatte jedoch keine Aussicht auf Erfolg, weil der Bundesgerichtshof als letzte Instanz in Mietfragen für einen ähnlichen Fall in Hessen kürzlich ebenfalls negativ für die Mietpartei entschieden hat.

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Quelle:
SZ vom 25.09.2019/fema/lfr
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