Prozess in MünchenJunge Frauen mit WG-Inserat angelockt und sexuell belästigt

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Der Angeklagte David B. und seine Anwältin Ira Beyer-Distel vor Gericht.
Der Angeklagte David B. und seine Anwältin Ira Beyer-Distel vor Gericht. Susi Wimmer
  • Ein Münchner Architekt lockte mit falschen Altersangaben junge Frauen zur WG-Besichtigung und belästigte sie sexuell.
  • Eine 18-jährige Praktikantin flüchtete weinend aus der Wohnung, nachdem der Mann sie gepackt und zu küssen versucht hatte.
  • David B. gestand die Tat und wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro wegen sexueller Belästigung verurteilt.
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Der Architekt lebte bei seiner Mutter in Münchner Bestlage und suchte offenbar gezielt nach jungen Untermieterinnen. Eine Geschädigte berichtet vor Gericht, wie sie weinend aus der Wohnung flüchtete.

Von Susi Wimmer

Es war das erste Mal, dass die 18-jährige Anna B. (Name geändert) von daheim auszog, in eine fremde Stadt, für ein Praktikum. Und sie war froh, dass sie auf die Schnelle in München ein WG-Zimmer fand, auch noch in Bestlage, nahe dem Viktualienmarkt, bei einer Frau und einem mutmaßlich 26-jährigen Mann. Doch schon am ersten Abend flüchtete sie weinend aus der Wohnung, weil sie der tatsächlich 48-jährige „Mitbewohner“ sexuell bedrängt hatte. Und ein weiterer Fall zeigt, dass David B. (Name geändert) offenbar gezielt junge Frauen zur Zimmerbesichtigung in die Wohnung lockte.

Es wirkt gerade so, als hätte David B. sein Homeoffice auf der Anklagebank ausgepackt: Vor sich ein Bildschirm mit Tastatur, etliche lose Blätter und Ordner, in denen er eifrig blättert. Als Beruf gibt der Münchner Architekt an, fast schon leise flüsternd.

Lautstärker fällt da schon die Anklageverlesung samt Inhalt aus: David B., heute 52 Jahre alt, lebt bei seiner Mutter in der Altstadtwohnung. Dort zahlt er Miete – und er war zumindest 2021 zuständig für die Untervermietung eines weiteren Zimmers in der Wohnung. Auf einer Online-Plattform für WG-Interessierte inserierte er das 17 Quadratmeter große Zimmer für 580 Euro und gab an, 26 Jahre alt zu sein.

Anna B. stammt aus Franken, hatte damals ihr Abi gerade in der Tasche und suchte in München für drei Wochen ein Zimmer, um ihr Praktikum in einer heilpädagogischen Einrichtung absolvieren zu können. Sie stellte sich bei David B. vor, war erstaunt, dass B. dort mit seiner Mutter lebte, „aber wegen des Wohnungsmarkts und der Dringlichkeit hab’ ich zugesagt“, erzählt sie vor Gericht. Der erste Abend begann schon merkwürdig: Die Mutter erklärte ihr, abends kämen Gäste, sie solle das Haus verlassen. „Also saß ich in einem Lokal bis etwa 22 Uhr.“ Zurück in ihrem Zimmer meldete sich der Sohn des Hauses und wollte mit ihr etwas trinken gehen. Anna B. verneinte. Allerdings musste sie den 48-Jährigen kontaktieren, weil sich entgegen der Absprache keine Bettdecke in ihrem Zimmer befand.

David B. lockte demnach die junge Frau in sein dunkles Zimmer, schloss die Tür, packte sie am Nacken und versuchte, sie zu küssen. „Ich hab’ den Kopf weggedreht und ihn weggedrückt“, berichtet sie. Er habe insistiert, ob sie denn nichts mit ihm haben wolle. „Ich war völlig perplex“, sagt Anna B. Sie lief in ihr Zimmer, sperrte sich ein, während B. an ihre Türe klopfte und versuchte, sie anzurufen. Weinend wählte sie die Nummer zweier Freundinnen, die ihr rieten, zur Polizei zu gehen. Heimlich schlich Anna B. aus der Wohnung, erstattete Anzeige – und übernachtete in einem Hotel. „Ich hatte einige Zeit Angst, ich habe mich abends alleine blöd gefühlt“, erzählt sie.

Weitaus schlimmer soll die Wohnungsbesichtigung für eine 24-jährige Frau abgelaufen sein. David B. soll sie in ein dunkles Zimmer mit Bett und Fernseher geführt haben, ihr Pornos gezeigt und sie angegrapscht haben. Dann soll er sich Reiterstiefel angezogen und sich selbst mit einer Peitsche geschlagen haben. Er soll der Frau ein Halsband umgelegt und sie im Polizeigriff festgehalten haben. Schließlich gelang es der 24-Jährigen, aus der Wohnung zu flüchten.

Nach einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch verkündet Richterin Laura Fischer, dass der Fall der 24-Jährigen eingestellt werde und David B. bei einem Geständnis im Fall der 18-Jährigen mit einer Geldstrafe wegen sexueller Belästigung belangt werden könnte.

David B. gesteht über seine Anwältin Ira Beyer-Distel und erklärt, dass er als Architekt gearbeitet habe, seit Corona jedoch auf staatliche Unterstützung angewiesen sei. Zudem sei er erkrankt. Am Ende wird B. zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt.

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