Schwanthalerhöhe:Gnadenfrist für die Büchergalerie

Inge Kindermann darf ein halbes Jahr länger in ihrem Laden bleiben. Am Entschluss, das Haus an der Ligsalzstraße 25 abzureißen, hält die Erzdiözese jedoch fest

Von Andrea Schlaier, Schwanthalerhöhe

Inge Kindermann darf nun über ein halbes Jahr länger bis Ende Januar 2021 in ihrer "Büchergalerie Westend" bleiben - "ohne Bedingungen", wie sie selbst sagt. Darauf einigte sie sich in einem Gespräch mit Vertretern des Haus-Eigentümers, der Erzdiözese München und Freising. Die hat vor, das 1889/90 erbaute Haus an der Ligsalzstraße 25 abzureißen, weil es ihrer Erkenntnis nach in so marodem Zustand ist, dass eine sukzessive Sanierung nicht in Frage kommt. Obwohl nach Auskünften des Erzbischöflichen Ordinariats München weder der Abrisstermin steht noch konkrete Neubaupläne (vorgesehen sind Wohnungen nach dem München-Modell) vorliegen, waren Kindermann die Räume zum 30. Juni gekündigt worden. Nach Protest aus dem Viertel - 1400 Unterstützerunterschriften für einen längeren Verbleib des einzigen selbständigen Buchladens im Viertel liegen inzwischen vor - lenkten die Vertreter der Erzdiözese jetzt ein.

Bislang, betont die Pressesprecherin des Erzbischöflichen Ordinariats München, Ursula Hinterberger, handle es sich nur um eine mündliche Vereinbarung, "die es zu verschriftlichen" gelte. "Die Vereinbarung ist ein Entgegenkommen an Frau Kindermann, mit der wir uns gütlich einigen wollen, zumal uns die besondere Härte ihres Falles bewusst ist." Vor 35 Jahren hat die Buchhändlerin ihren 30 Quadratmeter kleinen Laden im Parterre des Anwesens gegründet. Mit der nun getroffenen Vereinbarung ermögliche man ihr, das Weihnachtsgeschäft mitzunehmen und mehr Zeit für die Auflösung ihres Ladens zu haben. "Ich war total überrascht", kommentiert die Buchhändlerin das Angebot im Anschluss. Nachdem der Fall im Viertel und auch medial Wellen geschlagen hatte, sei ihr ein neuer Laden, ebenfalls im Westend, angeboten worden. Unterschrieben sei noch nichts, "ich bin aber zuversichtlich".

Wie lange Kindermann aber in ihrem privaten Zwei-Zimmer-Apartment, das sie im dritten Stock des Elf-Parteien-Mietshauses bewohnt, bleiben kann, ist offen. Trotz erheblicher Zweifel auch des Bezirksausschusses, dass ein Abriss des Hauses nötig ist, bleibt man dabei, sagt Hinterberger: "Wir befinden uns nach wie vor in der Vorplanung für das Neubauvorhaben." Bei der Lokalbaukommission lägen bislang weder Vorbescheids- noch Bauantrag vor, teilt Ingo Trömer, Pressesprecher des Planungsreferates, mit.

Zweifel an der Abrisstheorie der Erzdiözese hegt Josef A. Käs, ein unmittelbarer Nachbar Kindermanns. Er ist im Haus gegenüber an der Ligsalzstraße 34 aufgewachsen, das ihm auch gehört. Zwar sei er Professor für Physik und kein Baufachmann, "aber bis die Kirche die Ligsalzstraße vor einigen Jahren geerbt hat, war es in einem guten Zustand; alles ist hier schon mal durchrenoviert worden". Dass eine Sanierung fällig sei, könne schon sein, "aber das ist keine baufällige Bruchbude. Wenn man das Haus abreißen muss, müssen alle Häuser in der Straße abgerissen werden". Kritisch sehe er die Tatsache, dass die Immobilie im Erhaltungssatzungsgebiet stehe. "Es ist ein schöner Kunstgriff, das durch einen Neubau zu unterlaufen." Er sei Katholik und in der Sache "vielleicht auch sehr emotional", aber "für mich sieht es so aus, als wollte man hier Profit machen".

Zwei Verfahren greifen in dem Fall, teilt das dafür zuständige Sozialreferat mit. "Der Abbruch des Hauses muss sowohl zweckentfremdungsrechtlich als auch erhaltungssatzungsrechtlich genehmigt werden." Als zweckentfremdet gelten etwa nicht belegte Wohnungen; im Haus, sagt Inge Kindermann, gebe es auch Leerstände. Wie die zu bewerten sind, ob sie strategisch für eine künftig andere Nutzung bewusst lange nicht vermietet werden, prüft das Sozialreferat in der Regel, gibt dazu aber in diesem Einzelfall aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft. Will die Erzdiözese den Abriss genehmigt bekommen, muss sie ein "beachtliches Ersatzwohnraumangebot" machen - also so viel Wohnraum wie vorher, im selben Gebiet und als Mietwohnungen. "Familiengerechter Wohnraum darf nur durch ebensolchen ersetzt werden", sagt der Sprecher des Sozialreferates, Frank Boos. Und, das gilt laut Stadtratsbeschluss seit 1. Januar 2020, die Miethöhe muss sich dann an der ortsüblichen Vergleichsmiete und dem jeweils gültigen Mietspiegel der Landeshauptstadt orientieren.

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