Prozess in München:Ehepaar verklagt Stadt wegen Abfuhr am Wertstoffhof

Prozess in München: Wer darf was auf einem Münchner Wertstoffhof entsorgen - darüber muss nun ein Gericht entscheiden.

Wer darf was auf einem Münchner Wertstoffhof entsorgen - darüber muss nun ein Gericht entscheiden.

(Foto: Robert Haas)

Mit Düsseldorfer Autokennzeichen in München Müll abladen? Ein Paar besitzt zwar eine Wohnung in Laim, entsorgen durften sie trotzdem nichts. Das hatte teure Folgen.

Von Stephan Handel

"Das ist saudumm gelaufen", sagt der Anwalt, und der Richter übersetzt es ins Gerichtsdeutsch: "Es gab ein Kommunikationsproblem." Der Lauf der Dinge beziehungsweise die Kommunikation - eins von beiden oder beides zusammen führt auf jeden Fall dazu, dass sich die Landeshauptstadt München, in Person vertreten durch einen Rechtsanwalt, in einem Gerichtssaal des Landgerichts wiederfindet, verklagt von einem Ehepaar aus Düsseldorf.

Dieses Ehepaar hatte im Frühjahr 2019 in Laim eine Wohnung gekauft - offensichtlich inklusive der Verpflichtung, die Hinterlassenschaften der Vorbesitzerin aus der Wohnung zu schaffen. Ein Teil wurde von der Sperrmüll-Abfuhr des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebs abgeholt, den größeren anderen Teil wollten sie bei den städtischen Wertstoffhöfen abladen - "es ging um zig Autofuhren", sagte die Klägerin im Prozess. Die erste davon klappte einwandfrei, sagte sie weiter, am Wertstoffhof in Laim - wobei sie wohl den in Sendling meinte, in Laim selbst gibt es keinen.

Als sie aber das zweite Mal ankamen, wurden sie von orangefarben gekleideten Mitarbeitern aufgehalten: Sie dürften hier nichts abladen, das Düsseldorfer Autokennzeichen weise darauf hin, dass sie keine Münchner seien, und nur die dürften den Wertstoffhof benutzen.

Das hätte nun vielleicht mit einem klärenden Gespräch aus der Welt geschafft werden können - allein, so sagt die Klägerin, mit den Mülltrennungsbeauftragten sei nicht zu reden gewesen, auch nicht im Recycling-Hof in der Arnulfstraße in Nymphenburg. Schließlich ließen sie den Müll aus der Wohnung von einer Firma entsorgen. Deren Rechnung sowie den entstandenen Zeitaufwand soll nun die Stadt im Zuge der Amtshaftung ersetzen, außerdem eine Monatsmiete, denn durch den Ärger mit dem Müll hätten sie die Wohnung erst einen Monat später als geplant vermieten können. Insgesamt beläuft sich die Klage auf gut 1800 Euro.

Richtig ist, dass nur Münchner Bürger die Wertstoffhöfe benutzen dürfen, schließlich sind sie es, die sie mit ihren Müllgebühren finanzieren. Die Geschichte der Düsseldorfer ist zwar ein Sonderfall, weil sie tatsächlich hier nicht gemeldet sind - aber immerhin stammt der Müll zweifellos aus einer Münchner Wohnung, für die das Ehepaar zweifellos die Müllgebühr bezahlt.

Es geht im Prinzip um die Frage, wer den größeren Fehler begangen hat: die Mitarbeiter im Wertstoffhof, die die Düsseldorfer nicht aufklärten, wie sie ihre Berechtigung hätten nachweisen können, sondern ihnen gleich eine Abfuhr erteilten. Oder die Kläger, die sich genau das ja auch selbst hätten überlegen können. "Da muss ich mich schon auch mal selber schlau machen", meinte der Anwalt der Stadt. Ende Mai will das Gericht eine Entscheidung verkünden.

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