Haidhausen:Anlieger wollen Fußgängerzone in der Weißenburger Straße verhindern

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Bislang keine Fußgängerzonge: Stühle gab es nur kurzzeitig in der Weißenburger Straße, die Blumentröge wurden auf Parkplätzen zusammengeschoben. (Foto: Florian Peljak)

Nach dem kurzfristig gestoppten Start soll die einjährige Testphase am kommenden Samstag doch noch beginnen. Aber die Haidhauser Gegner kündigen eine weitere Klage an.

Von Patrik Stäbler

Das juristische Ringen um die geplante Fußgängerzone in der Weißenburger Straße geht in die nächste Runde. Nachdem die Stadt den zunächst anvisierten Beginn der einjährigen Testphase infolge einer Klage verschieben musste, wollen die Gegner des Vorhabens nun auf demselben Wege auch den neuen Starttermin an diesem Samstag kippen.

Wie die Kanzlei Schönefelder Ziegler mitteilt, die eigenen Angaben zufolge zehn Gewerbetreibende und Anlieger in der Weißenburger Straße vertritt, haben ihre Anwälte das Rathaus aufgefordert, mit der Ausweisung der Fußgängerzone zu warten, bis das Verwaltungsgericht München über die Rechtmäßigkeit des Verkehrsversuchs entschieden hat. Das Mobilitätsreferat lehnt dies jedoch ab. Man sei an die Beschlüsse des Bezirksausschusses Au-Haidhausen gebunden, teilt eine Sprecherin der Behörde mit. Die Fußgängerzone werde wie geplant am 10. August starten.

Ursprünglich wollte das Rathaus bereits Ende Juli mit dem einjährigen Probelauf für eine autofreie Weißenburger Straße zwischen Weißenburger und Pariser Platz beginnen. Doch dann musste die Stadt kurzfristig einen Rückzieher machen, nachdem die von den Projektgegnern beauftragte Kanzlei festgestellt hatte, dass die Allgemeinverfügung zur Ausweisung der Fußgängerzone erst am 10. August in Kraft tritt. In der Folge wurden die bereits aufgestellten Bänke und Stühle wieder entfernt sowie die Pflanztröge auf den Parkplätzen zusammengeschoben. Als neuen Starttermin nannte das Rathaus den 10. August, doch nun wollen die Gegner des Vorhabens auch diesen Plan verhindern.

So kündigen ihre Anwälte in dem Schreiben an die Stadt eine Klage beim Verwaltungsgericht an, da die Allgemeinverfügung ihrer Auffassung nach „in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig ist“. Gleiches gelte für die sogenannte Sofortvollzugsanordnung. Sie hat zur Folge, dass die geplante Fußgängerzone auch schon vor einer gerichtlichen Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit ausgewiesen werden kann. Die Anwälte berufen sich dabei auf ein Gutachten von Eva Lohse, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth. Damit die Stadt die Fußgängerzone nicht ein zweites Mal zurückbauen müsse, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei, fordere man vom Rathaus „keine erneute Umsetzung der Fußgängerzone auf Kosten des Steuerzahlers und der sowieso schon gespaltenen Nachbarschaft, bevor nicht rechtssicher über die Rechtmäßigkeit der Teileinziehung gerichtlich entschieden worden ist“.

Im Mobilitätsreferat weist man diese Forderung zurück. „Nach Einschätzung des Baureferats ist eine temporäre Widmungsänderung zur Erprobung einer Fußgängerzone rechtens“, teilt die Sprecherin des Mobilitätsreferats mit. „Allerdings liegt dazu bislang keine Rechtsprechung vor, auf welche Bezug genommen werden konnte.“

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