Urteil zur Wahlrechtsreform:„Der Wählerwille wird grob missachtet“

Lesezeit: 2 Min.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte über die Reform des Wahlrechts (Symbolfoto). (Foto: Uli Deck/dpa)

Münchens CSU-Chef Eisenreich kritisiert das neue Wahlrecht – denn das wird vor allem die CSU in größeren Städten treffen: Hätte es bereits 2021 gegolten, wären die drei aktuell gewählten Direktkandidaten der Partei nicht in den Bundestag eingezogen. Welche Auswirkungen die neuen Regeln haben.

Von Heiner Effern

Die Direktkandidaten der CSU benötigen in München künftig sehr wahrscheinlich zwei Siege, um in den Bundestag zu kommen. Nach der nun auch höchstrichterlich bestätigten Reform des Wahlrechts wird es in der Regel nicht mehr reichen, die meisten Erststimmen im Wahlkreis zu holen. Danach müssen sie auch noch eine parteiinterne Ausscheidung überstehen. Denn die CSU wird künftig nicht mehr jeden Wahlkreissieger nach Berlin schicken können. Die mit den im Quervergleich wenigsten Erststimmen fallen dann durchs Raster. „Der Wählerwille wird grob missachtet“, ärgert sich der Münchner CSU-Chef Georg Eisenreich.

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