Schutz vor Lockdown:Pschorr-Wirt verklagt seine Versicherung

Von Stephan Handel

Weiterer Erfolg für einen Münchner im Streit mit den Versicherungen um die coronabedingte Schließung der Gastronomie während des Lockdowns im Frühjahr. Das Landgericht gab der Klage von Jürgen Lochbihler statt, dem Wirt des "Pschorr" am Viktualienmarkt. Er hatte gegen seine Versicherung geklagt, weil die sich geweigert hatte, aus einer bestehenden Betriebsschließungs-Versicherung zu bezahlen. Lochbihler hatte seinen Betrieb so versichert, dass er bei einer behördlich angeordneten Schließung einen Tagessatz von 15 500 Euro erhalten sollte - für 30 Tage pro Jahr, also 465 000 Euro insgesamt, die das Gericht dem Wirt auch zugesprochen hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Versicherung hatte wie in vorhergehenden Prozessen argumentiert: Die Schließung im Frühjahr sei von der Police nicht erfasst, weil die Staatsregierung und nicht das Gesundheitsamt diese verfügt habe, außerdem sei sie nicht komplett gewesen, Buchhaltung, Verwaltung oder Renovierung seien möglich gewesen, es habe die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs gegeben - all das ließ das Gericht jedoch nicht gelten. Vor Lochbihler hatte vor Gericht schon Christian Vogler vom Augustiner-Keller gesiegt, ebenso Karl-Heinz Zacher von der Emmeramsmühle in Oberföhring. Christian Schottenhamel vom Nockherberg hatte sich kurz vor Urteilsverkündung mit der Versicherung gütlich geeinigt und die Klage zurückgenommen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: