Urteil in München:"Ausverkauft"-Verbot für Viagogo

Tickets für Passion: Viagogo darf nicht mit ´ausverkauft" werben

Das OLG-Verfahren war notwendig geworden, weil Viagogo gegen einen Spruch des Landgerichts vom Februar in Berufung gegangen war.

(Foto: dpa)
  • Die Ticketbörse Viagogo darf ihren Kunden nicht mehr suggerieren, dass es kaum noch Tickets für die Passionsfestspiele in Oberammergau 2020 gebe.
  • Die Festspiele hielten das für eine Irreführung der Verbraucher, indem eine Knappheit suggeriert wurde, die es tatsächlich gar nicht gibt.
  • Gescheitert sind die Festspiele mit einem zweiten Teil der Klage, in dem Viagogo verboten werden sollte, Tickets für die Premiere am 16. Mai anzubieten.

Aus dem Gericht von Stephan Handel

Die erste gute Nachricht: es gibt noch Karten für die Oberammergauer Passionsfestspiele 2020. Die zweite: Sie kosten offiziell zwischen 30 und 180 Euro, nicht 300 und mehr wie auf der Ticket-Plattform Viagogo. Und die dritte: Viagogo darf auf seiner Website nicht mehr behaupten, die 103 Vorstellungen im Sommer des kommenden Jahres seien "ausverkauft" und "die günstigsten Tickets sind fast alle schon weg". Das sagt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) vom Donnerstag.

Das OLG-Verfahren war notwendig geworden, weil Viagogo gegen einen Spruch des Landgerichts vom Februar in Berufung gegangen war, das den Passionsspielen in allen Punkten der Klage Recht gegeben hatte. Das Schweizer Unternehmen Viagogo betreibt eine Internet-Plattform, auf der Karten für Konzerte, Sportveranstaltungen und andere Events angeboten werden - eigentlich gedacht für Privat-Anbieter, die ein Ticket nicht selbst nutzen können und es deshalb weiterverkaufen möchten, allerdings auch genutzt von professionellen Zwischenhändlern, oft an der Grenze zum Schwarzhandel.

Der Vorverkauf für die Festspiele 2020 in Oberammergau begann im März 2019. Auf Viagogo wurden Karten aber schon vergangenen Oktober angeboten, für ein Vielfaches der offiziellen Preise und oftmals versehen mit den vorgeblichen Warnhinweisen "Ausverkauft" oder "Nur noch wenige Tickets verfügbar". Die Festspiele halten das für eine Irreführung der Verbraucher, indem eine Knappheit suggeriert wird, die es tatsächlich gar nicht gibt. So klagten sie auf Unterlassung und bekamen vor dem Landgericht Recht.

Vor dem OLG wiederholte der Viagogo-Anwalt seine Argumentation: Die Firma würde ja nur klarstellen, dass die Tickets auf der Plattform bald zur Neige gehen, nirgendwo werde behauptet, dass es gar keine mehr Tickets gäbe. Da kam er allerdings beim Vorsitzenden Richter Andreas Müller an den Richtigen: "Ausverkauft" bedeute, sagte er, dass irgendwann einmal ein Kontingent an Karten auf Viagogo zur Verfügung gestanden habe und dass dieses Kontingent nun aufgebraucht sei. Das sei aber irreführend, denn das Geschäftsmodell der Plattform sei ja gerade so, dass sie nicht selber Tickets verkaufe, sondern auf ihr nur das Geschäft zwischen einem anderem, dem Verkäufer, und dem Kunden angebahnt werde. Der durchschnittliche Verbraucher verstehe den Hinweis aber so, dass Karten überhaupt knapp seien und er jetzt schnell zuschlagen müsse.

Gescheitert sind die Festspiele mit einem zweiten Teil der Klage, in dem Viagogo verboten werden sollte, Tickets für die Premiere am 16.Mai anzubieten: die Karten dafür werden nicht verkauft, sondern ausschließlich an geladene Ehrengäste abgegeben. Das zu verbieten, fand das Gericht dann aber zu weitgehend: Man könne sich durchaus vorstellen, dass solche Tickets mit entsprechenden Hinweisen rechtmäßig zum Kauf angeboten werden könnten. Ob die Festspiele allerdings Wert legen auf Gäste, die ihre Ehrenkarten einfach weiterverkaufen - das musste das Gericht nicht entscheiden.

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