Vor dem VerwaltungsgerichtZweitwohnsitz oder nicht?

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(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Ein Vater unterschreibt beim Studienbeginn der Tochter in deren Namen einen Mietvertrag. Jahre später verlangt die Stadt rückwirkend die Zahlung einer Zweitwohnungssteuer. Zu Recht? Das muss nun der Richter entscheiden.

Von Katharina Haase

Studierende haben es nicht leicht in München. Der ohnehin schon angespannte Wohnungsmarkt ist noch erbarmungsloser mit jenen, die wenig selbstverdientes Geld vorweisen können. Gut, wenn man solvente Eltern hat, die im Falle eines Falles aushelfen können und das auch vertraglich zusichern. Schwierig aber, wenn der Name der Studierenden im Mietvertrag gar nicht auftaucht.

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