Das Leben von Michal W. muss ein einziger Ponyhof gewesen sein: Aufgewachsen auf dem Land mit Eltern und Bruder, alles total harmonisch, nur sehr gute Noten in der Schule, dann Frau, drei Kinder, nie unter 3000 Euro verdient im Monat. So schildert es zumindest der 48-Jährige. Und er sagt auch, dass er vergangenes Jahr im April den schlafenden Obdachlosen im Bushäuschen an der Kapuzinerstraße nicht angezündet habe. Oder war doch alles ganz anders? Die Staatsanwaltschaft jedenfalls wirft dem Mann versuchten Mord vor, jetzt ist er vor der 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht München I angeklagt.
Michal W. trägt ein Sweatshirt in tristem Grau und so erscheint auch seine ganze Gestalt und sein Auftreten. Meist hält er den Kopf gesenkt, spricht ganz leise, verhalten, zurückgenommen. Und oft muss Verteidigerin Birgit Schwerdt ihn zurückholen in die Realität, wenn er sich seine eigene zurechtbastelt, „wohl, um vor Gericht gut dazustehen“, meint Schwerdt.
Die Anklageschrift jedenfalls rückt Michal W. in ein ganz anderes Licht: Er soll am 30. April 2025 „aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und grausam“ einen sturzbetrunkenen, schlafenden Obdachlosen angezündet – und sich dann lächelnd entfernt haben.
Der Angeklagte und das Opfer hatten sich erst eine Woche zuvor kennengelernt. Vor Gericht versucht W. noch zu vermitteln, dass er einen festen Wohnsitz gehabt hätte, aber Rechtsanwältin Schwerdt wirkt auf ihn ein, bis er einräumt, dass er schon länger obdachlos gewesen sei und nicht gearbeitet habe. Er habe am Flughafen übernachtet, auf Parkbänken. Am Tag vor dem Geschehen habe er mit dem anderen Mann getrunken und so auch am Tattag.
Nach zwei Flaschen Wodka soll der 57-jährige Obdachlose auf einem Sitz im Bushäuschen an der Kapuzinerstraße eingeschlafen sein. Der Schlaf muss so komatös gewesen sein, dass er laut Anklageschrift nicht aufwachte, als Michal W. ihm ein Feuerzeug an den Rücken seiner leicht entzündlichen Polyesterjacke hielt. Als die Jacke Feuer fing und die Flammen schnell auf die weitere Kleidung des Obdachlosen übergriffen, soll Michal W. gelächelt haben. Ein Zeuge, der gerade vorbeiradelte, soll ihn angesprochen haben, auch da habe W. nur in Richtung des brennenden Mannes gegrinst, steht in der Anklage.
Das Trinken als „Familientradition“
Andere Zeuginnen konnten mittels einer Wasserflasche die brennende Kleidung des Opfers löschen. Selbst hierdurch sei der Geschädigte nicht aufgewacht, heißt es in der Anklage. Der 57-Jährige erlitt oberflächliche Hautverbrennungen und wurde ambulant in einer Klinik versorgt.
Über seine Anwältin lässt W. erklären, dass ihm der spätere Geschädigte an dem Tag seinen Rucksack gestohlen habe. Er habe ihn sich wieder geholt und dabei mehrere unbekannte Personen gesehen, die Alkohol tranken. Zwischen ihnen sei die Atmosphäre „sehr angespannt“ gewesen, erzählt er. Er habe dem Mann nichts angetan und ihn auch nicht angezündet.
„Das Rauchen ist mein größtes Problem, das ich habe“, meint Michal W. bei der Erzählung zu seiner Person. „Nicht der Alkohol?“, hakt die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl nach. Das Trinken, meint daraufhin der Angeklagte, sei „eine Familientradition“ in seiner polnischen Heimat. Was er denn trinke, will die Richterin wissen. „Fragen Sie mich lieber, was ich nicht trinke, da ist die Liste kurz“, sagt W. Also fragt sie, was er nicht trinke. „Benzin“, antwortet er.
Michal W. erzählt weiter, dass er als Trockenbauer in Deutschland gearbeitet und immer Geld nach Hause geschickt habe. Aber weil seine Frau untreu gewesen sei, habe die Scheidung angestanden. Seine Kinder habe er seit vier Jahren nicht mehr gesehen. Ein Urteil soll Anfang April gesprochen werden.

