Wiedereingliederung von Straftätern:Eine schwer zu ertragende Wahrheit

Sicherungsverwahrung - Justizvollzugsanstalt Rosdorf

Straftäter bleiben oft unberechenbar, auch nach vielen Jahren intensiver Beobachtung durch Ärzte und Vollzugsbeamte.

(Foto: picture alliance / dpa)

Der Münchner Fall des Vergewaltigers mit Wolfsmaske schockiert. Und doch gibt es im Rechtsstaat letztlich keine Alternative zu einer Wiedereingliederung von Tätern in die Gesellschaft.

Kommentar von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Gibt es Worte, um den Eltern des elf Jahre jungen, brutal vergewaltigten Mädchens zu erklären, warum der mutmaßliche Täter frei mit der S-Bahn durch München fahren konnte? Kann man ihnen verständlich machen, warum einer, der vielfach wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft ist, ungehindert ihrer Tochter in die Parkanlage folgen konnte, an den Ort des Verbrechens? Soll man ihnen sagen, hundertprozentige Sicherheit könne es halt nicht geben? Sie werden erbittert auflachen. Oder sie werden weinen.

Der Umgang mit verurteilten Straftätern, deren Gefährlichkeit auch nach Verbüßung der Strafe nicht auszuschließen ist, gehört zu den schwierigsten und bedrückendsten Aufgaben der Justiz oder, wie in diesem Fall, der Psychiatrie. Es wird immer ein gefährliches Spiel mit dem Risiko bleiben, weil Menschen unberechenbar sind, auch nach vielen Jahren intensiver Beobachtung durch Ärzte und Vollzugsbeamte. Aber es gibt dazu keine Alternative, jedenfalls nicht in einem Staat, der sich im Grundgesetz der Freiheit verschrieben hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein großes Versprechen formuliert: Jeder muss zumindest die Chance haben, nach einer Haftstrafe oder einer Unterbringung in der Psychiatrie wieder in Freiheit zu gelangen. Das oberste Gericht hat dem Straf- und dem Maßregelvollzug einen Kompass verpasst, der auf einen magnetischen Pol namens Freiheit zeigt. Was hinter Gittern mit den Inhaftierten und Untergebrachten geschieht, soll strikt darauf ausgerichtet sein, sie wieder freiheitstauglich zu machen. Das bedeutet Therapie, es bedeutet aber auch allmähliche Lockerungen der Haft.

Der Zügel wird nach und nach länger gelassen, damit man erproben kann, wie sich Häftlinge in Freiheit verhalten. Das geschieht zunächst unter enger, dann unter gelockerter Kontrolle. Das ist keine romantische Sozialutopie, sondern ein unabdingbares Gebot der Sicherheit. Niemand ist gefährlicher als ein entlassener Sexualstraftäter, der einfach nur ein paar Jahre in der Zelle gesessen hat, ohne Vorbereitung der Entlassung, ohne Therapie, ohne die so wichtigen ersten Schritte in Freiheit.

Justiz und Psychiatrie, Politik und Wissenschaft haben aber auch eine Bringschuld gegenüber der Gesellschaft. Ihre Aufgabe ist es, dieses System immer wieder zu überprüfen und zu optimieren. Neue Methoden der Gefährlichkeitsprognose müssen erprobt, therapeutische Ansätze verfeinert und Entlassungen hinterfragt werden. Und wahrscheinlich muss man bei Menschen wie diesen, deren Hang zum Missbrauch von Kindern wieder und wieder in Sexualstraftaten mündet, strenger sein.

Denn das große Freiheitsversprechen des Verfassungsgerichts enthält auch den Hinweis, dass es nicht immer einlösbar sein wird. Dass es hochgefährliche Menschen gibt, die man länger und womöglich dauerhaft einsperren muss. Aber zum Paradigma der Freiheit, zum Ziel einer Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft, gibt es letztlich keine Alternative. Das ist eine Wahrheit, die manchmal schwer zu ertragen ist.

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