Vor Gericht:Mann mit Wolfsmaske gesteht Vergewaltigung

Beginn Wolfsmasken-Prozess

Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagte Mann (links) steht vor Prozessbeginn im Landgericht neben seinem Anwalt Adam Ahmed im Verhandlungssaal.

(Foto: dpa)

Im Sommer 2019 zerrt ein maskierter Mann eine Elfjährige ins Gebüsch und missbraucht sie. Nun steht der mutmaßliche Täter vor Gericht - er war als Sexualtäter bereits vorbestraft.

Von Andreas Salch, München

Der Fall hat München schockiert. Ein brutales Verbrechen, geschehen am helllichten Tag, Ende Juni 2019 in der sogenannten Ami-Siedlung in Obergiesing-Fasangarten im Süden der Stadt. Ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter zerrte ein damals elf Jahre altes Mädchen in einer Grünanlage in ein Gebüsch und verging sich dort an dem Kind. Als der 45-jährige Christoph K. das Mädchen überwältigte, trug er weiße Latexhandschuhe und eine Wolfsmaske.

Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie die Fratze auf das Kind gewirkt haben muss. Die schreckliche Tat, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte, löste eine Debatte über die Resozialisierung von Sexualstraftätern aus. Seit diesem Mittwoch muss sich Christoph K. vor der 20. Strafkammer am Landgericht München I verantworten. In einer Erklärung seines Verteidigers, Rechtsanwalt Adam Ahmed, räumt er den sexuellen Missbrauch des Mädchens weitgehend ein.

Laut Staatsanwaltschaft soll der 45-jährige Elektriker das Mädchen vor der Tat am 25. Juni 2019 "mindestens bei einer Gelegenheit beobachtet und fotografiert" haben. Als er sich an dem Kind verging, soll er erst von ihm abgelassen haben, als sich eine Passantin näherte. Bevor sich der 45-Jährige vom Tatort entfernte, hat er laut Anklage der Elfjährigen gedroht, sie und ihre Eltern zu töten, sollte sie etwas erzählen. Er wisse, wo sie wohnt. Doch zu Hause vertraute sich das Mädchen dennoch sofort seiner Mutter an und sagte, was passiert war. Die Polizei begann daraufhin mit Hochdruck zu ermitteln. Weniger als 48 Stunden nach der Tat wurde der 45-jährige Christoph K. festgenommen. Derzeit befindet er sich in der geschlossenen Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Straubing.

In seiner Erklärung räumt der gebürtige Münchner ein, dass sich das Geschehen mit einer Entschuldigung nicht wieder gutmachen lasse. "Er möchte aber, soweit das möglich ist, aufrichtig um Verzeihung bitten." Seinem Opfer und dessen Eltern wolle er "eine strafprozessuale Diskussion zum Tatgeschehen" ersparen. Bereits wenige Tage nach seiner Festnahme hatte K.s Verteidiger bekanntgegeben, sein Mandant habe "ein schonungsloses, schriftliches Geständnis abgegeben, um dem Mädchen wenigstens im Nachgang eine intensive Befragung zu ersparen".

Auch wenn Christoph K. in seiner Erklärung ein weitgehendes Geständnis ablegt, streitet er dennoch einige Punkte aus der Anklage ab. Unter anderem behauptet er, dass er keinen "Plan gefasst" habe, das Mädchen sexuell zu missbrauchen. Als er am 25. Juni 2019 mit der S 3 nach München gefahren sei, habe "er nicht beabsichtigt", die Elfjährige anzutreffen. Den "Tatentschluss" habe er erst kurz vor der Haltestelle Fasangarten gefasst, wo die Schülerin ausstieg. Er habe in diesem Moment "mit sich gehadert", so K. in seiner Erklärung, und sich gefragt: "Soll ich, soll ich nicht?" Warum er jedoch eine Wolfsmaske bei sich trug - dazu macht der 45-jährige Angeklagte keinerlei Angaben.

Zuletzt war Christoph K. 2010 wegen Kindesmissbrauchs zu vier Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden, kam aber nicht ins Gefängnis. Das Gericht ordnete seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an. Danach befand er sich neun Jahre im Maßregelvollzug. Von November 2018 an lebte er in einer therapeutischen Wohngemeinschaft in Großhadern. Zwar stand er dort nach wie vor unter Aufsicht - jedoch nicht rund um die Uhr. Zu allen Lockerungen, die ihm gewährt wurden, hatten Ärzte Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft eingeholt.

Das Gutachten, das Voraussetzung dafür war, dass er in der therapeutischen Wohngemeinschaft leben durfte, hatten vier Ärzte unterschrieben. Wie es zu der Tat kommen konnte, müsse "kritisch hinterfragt" werden, erklärte Rechtsanwalt Adam Ahmed. Etwa welchen Kontrollen sich sein Mandant unterziehen musste. So durfte Christoph K. ohne Begleitung zur Arbeit fahren. Vor der Tat, so Ahmed, habe sein Mandant zudem sein Umfeld darauf hingewiesen, dass es "ihm psychisch nicht gut geht". Geschehen sei aber nichts.

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