Das Landgericht München I hat den 24-jährigen geständigen Vergewaltiger einer 62-jährigen Frau zu sieben Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Laut dem Urteil der Großen Strafkammer hatte der Mann die Frau im Mai 2023 nachts gegen 2.30 Uhr auf der Sonnenstraße angesprochen und mit Drohungen gezwungen, in die nahe Grünanlage am Maximiliansplatz zu gehen. Dort vergewaltigte er sie. Anschließend raubte er der eingeschüchterten Frau ihren Ring, ihre Halskette und ihr Handy.
„Gegen den Angeklagten sprachen seine zahlreichen Vorstrafen und die hohe Rückfallgeschwindigkeit, mit der er diese Tat nach Verbüßung seiner letzten Haftstrafe beging“, teilte das Gericht mit. Er war erst zwei Monate vorher aus dem Gefängnis entlassen worden. Die Kammer verurteilte ihn jetzt wegen erpresserischen Menschenraubs, Vergewaltigung und Körperverletzung.
Menschen müssten auch nachts durch die Stadt laufen können, ohne befürchten zu müssen, überfallen oder vergewaltigt zu werden, sagte der Vorsitzende Richter zum Abschluss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.