Polizei:18-Jährige in der Münchner Innenstadt vergewaltigt

Die Schülerin ist im Herzog-Wilhelm-Park Opfer eines schweren sexuellen Übergriffs geworden, nachdem sie auf einer Party im Rathaus war. Eine Videoauswertung führte die Polizei zum mutmaßlichen Täter.

Am vergangenen Wochenende ist eine 18-Jährige in der Münchner Innenstadt vergewaltigt worden. Der Übergriff ereignete sich laut Polizei in der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 1.45 Uhr im Herzog-Wilhelm-Park, der unweit des Sendlinger Tors liegt. Bei dem 29-jährigen Tatverdächtigen soll es sich um einen afghanischen Staatsbürger handeln.

Den Angaben der Ermittler zufolge war die Münchnerin zuvor bei der Party-Veranstaltung "18jetzt" im Rathaus. Danach kam sie in der Altstadt mit dem ihr unbekannten Mann ins Gespräch. Als sie äußerte, durstig zu sein, soll er ihr angeboten haben, bei der nahegelegenen Agip-Tankstelle etwas zu trinken zu besorgen.

Dann habe der 29-Jährige das Opfer aufgefordert zu warten und dabei begonnen zudringlich zu werden. Zunächst habe er versucht die 18-Jährige zu küssen und sich an ihrem T-Shirt und ihrer Hose zu schaffen gemacht. Als sie sich gegen den unvermittelten Annährungsversuch wehrte, soll er ihr ins Gesicht geschlagen haben. Anschließend habe er ihre Hose heruntergezogen und sie vergewaltigt.

Weil die Schülerin schrie, kamen Passanten zu Hilfe, woraufhin der mutmaßliche Vergewaltiger davonlief. Die Zeugen alarmierten die Polizei und den Rettungsdienst. Die 18-Jährige wurde mit dem Krankenwagen in eine Klinik gebracht. Eine großangelegte Suche mit 20 Streifenwagen noch in der Nacht blieb zunächst erfolglos, aber immerhin konnten die Beamten Videoaufzeichnungen sicherstellen, die den Bereich des Tatorts zur fraglichen Zeit zeigten.

Am folgenden Montag kam ein 29-jähriger anerkannter Flüchtling aus Afghanistan in die Polizeiinspektion 11, weil er wegen früherer Straftaten Meldeauflagen zu erfüllen hatte. Da er nach Auswertung des Videos tatverdächtig war, wurde er festgenommen. Mittlerweile hat der Ermittlungsrichter Haftbefehl erlassen.

In der Regel berichtet die SZ nicht über ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeiten mutmaßlicher Straftäter. Wir weichen nur bei begründetem öffentlichen Interesse von dieser im Pressekodex vereinbarten Linie ab. Wir entscheiden dies im Einzelfall.

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