Gerichtsprozesse in München:"Eine ungeheuerliche Tat"

Lesezeit: 2 min

Ein 35-Jähriger hatte sich in das Haus einer 76-Jährigen geschlichen, sie überfallen und unter Einwirkung von "überschießender Gewalt" vergewaltigt. Nun wurde er zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt.

Von Susi Wimmer

Mit diesem Urteil hat Richter Markus Koppenleitner in die obere Schublade der Strafzumessung gegriffen: Wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruchs muss der 35 Jahre alte Malick M. für sieben Jahre und zehn Monate in Haft. Der Mann hatte sich im November 2021 in das Haus einer 76-Jährigen in Laim geschlichen, sie überfallen und unter Einwirkung von "überschießender Gewalt" vergewaltigt. "Eine ungeheuerliche Tat", sagte Koppenleitner in seinem Urteilsspruch.

"Ich war es nicht" - recht viel mehr war von dem Angeklagten während des Prozesses nicht zu hören gewesen. Ob er denn wisse, was DNA-Spuren seien, hatte Koppenleitner ihn noch gefragt. Ja, hatte Malick M. bestätigt. Denn nach der Tat hatte die Spurensicherung am ganzen Körper der Frau die DNA des 35-Jährigen gesichert. Da der Mann kurz zuvor in eine Schlägerei verwickelt gewesen war und die Polizei deswegen seine DNA im Computer gespeichert hatte, fiel der Verdacht schnell auf ihn.

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Das Gericht geht davon aus, dass M. in jener Nacht "wahrscheinlich frustriert war". Er war erfolglos auf der Suche nach einer Wohnung, lebte in einem Hotel und konnte seinen Sohn nicht so oft sehen, wie er es sich wünschte. Unweit seines Hotels drang er nachts gegen 2.30 Uhr wohl über die offene Terrassentür in das Haus der Frau ein. Diese erwachte durch ein Geräusch, ging durch den Garten zu ihrem Auto, sah nichts - und als sie zurück ins Haus kam, stand der Fremde vor ihr.

Malick M. prügelte sofort auf die kleine, zierliche Frau ein, warf sie auf das Bett und hörte auch während der Vergewaltigung nicht auf, auf sie einzuschlagen. "Es ging ihm um sofortige sexuelle Befriedigung - und um Macht", sagte Koppenleitner. Die "kleine, schwache Frau" habe keinerlei Chancen gehabt, sich gegen den körperlich überlegenen Mann jüngeren Alters zu wehren. Nach weiteren sexuellen Handlungen habe er darauf bestanden, mit ihr zu Kuscheln, worauf sich die Frau "in Todesangst" eingelassen habe. Zwei Stunden vergingen, ehe das Martyrium der 76-Jährigen beendet war, und Malick M. die Schwerverletzte zurückließ.

Die Geschädigte habe zwei Wochen lang unter Lähmungserscheinungen in den Beinen gelitten - und wochenlange Angst ausgestanden, dass sie sich mit einer Geschlechtskrankheit infiziert haben könnte. Dem Angeklagten zugute hielt das Gericht, dass die Frau das Geschehene "relativ gut" verkraftet habe. Dass M. zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder einer psychischen Erkrankung stand, schloss die 19. Strafkammer aus. Ob der Verurteilte Revision einlegen wird, konnte Verteidiger Roland Authenried nach Prozessende noch nicht sagen.

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