Am 4. März vergangenen Jahres befand sich die 15-jährige Jessica N. (Name geändert) auf dem Heimweg, als sie tagsüber von einem jungen Mann in einem Park im Osten Münchens auf brutale Weise vergewaltigt wurde. Bei dem Täter handelt es sich um Boris S. Da der 22-Jährige an Schizophrenie leidet, kann er strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ordneten die Richter der 20. Strafkammer am Landgericht München I jetzt dessen zeitlich unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik an. In unbehandeltem Zustand, so Richter Matthias Braumandl in seiner Urteilsbegründung, sei der Beschuldigte „für die Allgemeinheit hochgefährlich“.
Urteil am Landgericht München I15-Jährige in Park vergewaltigt – Täter muss in Psychiatrie
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Eine 15-jährige Schülerin wird am helllichten Tag in einem Park im Osten Münchens vergewaltigt. Bei dem Täter wird eine schizophrene Störung diagnostiziert. Er war zuvor schon häufiger auffällig geworden.
Von Andreas Salch

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