Ermittlung wegen eingeschleuster ArbeitskräfteVerdacht auf Schwarzarbeit in Supermärkten im großen Stil

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Zoll, Polizei und Steuerfahndung ermitteln zusammen in dem Fall.
Zoll, Polizei und Steuerfahndung ermitteln zusammen in dem Fall. Leonie Asendorpf/dpa
  • Bayerische Behörden ermitteln gegen mehr als 70 Beschuldigte wegen systematischer Schwarzarbeit bei der Regalbefüllung in Supermärkten mit einem Schaden von mindestens 20 Millionen Euro.
  • Sub- und Nachunternehmer eines großen Lebensmittelkonzerns sollen Mitarbeiter, oft Afghanen ohne Aufenthaltsgenehmigung, nicht ordnungsgemäß angemeldet und unter Mindestlohn beschäftigt haben.
  • Acht Haftbefehle wurden erwirkt, gegen die Geschäftsführung des Lebensmittelkonzerns besteht jedoch kein Verdacht.
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Mehr als 70 Beschuldigte, ein Schaden von mindestens 20 Millionen Euro: Die bayerischen Behörden führen ein Mammutverfahren, weil Regalauffüller mutmaßlich nicht ordnungsgemäß angemeldet waren.

Von Anna-Maria Salmen

Die Münchner Polizei ermittelt gemeinsam mit dem Hauptzollamt Rosenheim und der Steuerfahndung wegen des Verdachts auf systematische Schwarzarbeit. Mehrere Sub- und Nachunternehmer, die in Südbayern für einen großen Lebensmittelkonzern die Befüllung der Supermarktregale übernahmen, sollen unter anderem ihre Mitarbeiter nicht oder nur unzureichend bei der Sozialversicherung angemeldet haben, wie Staatsanwaltschaft, Polizei und Zoll in einer gemeinsamen Pressekonferenz mitteilten.

Den mehr als 70 Beschuldigten wird zudem das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Arbeitskräften sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Aktuell ist von einem Schaden von mindestens 20 Millionen Euro für die öffentliche Hand und die Sozialversicherungsträger auszugehen. Laut Staatsanwalt Klaus Liebl handelt es sich dabei möglicherweise nur um „die Spitze des Eisbergs“ – die tatsächliche Summe könnte noch höher sein. Gegen einen der Hauptbeschuldigten wurde Anklage erhoben, weitere Verdächtige sind flüchtig.

Den Ermittlern zufolge dauern die Untersuchungen bereits seit einigen Jahren an. Wie Zolloberamtsrat Werner Bommersbach sagt, hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weilheim, eine Einheit des Zolls, bei der Kontrolle mehrerer südbayerischer Filialen einer Supermarktkette immer wieder Auffälligkeiten in Bezug auf die Aufenthaltstitel der Mitarbeiter sowie auf ihre steuerliche Anmeldung festgestellt.

Bei den darauffolgenden Ermittlungen zeigte sich ein weitaus größerer Umfang. Für das weitere Verfahren schlossen sich Beamte des Münchner Kommissariats 34, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Münchner Steuerfahndung zu einer Ermittlungsgruppe zusammen.

Der Lebensmittelkonzern hatte für die Befüllung der Supermarktregale Subunternehmer beauftragt, die wiederum weitere Nachunternehmer engagierten. Diese sollen systematisch Mitarbeiter, oft aus Afghanistan ohne entsprechende Aufenthaltsgenehmigung, nicht steuerlich und nicht bei der Sozialversicherung angemeldet haben, so die Beamten. Den Ermittlern zufolge besteht außerdem der Verdacht, dass die Mitarbeiter für ihre Arbeit nicht den Mindestlohn bekamen.

Wie Staatsanwalt Liebl mitteilt, wurden während der Ermittlungen bereits 500 Konten ausgewertet, es gab mehrere Durchsuchungen – zuletzt am 7. und 9. Oktober in Büroräumen des Lebensmittelkonzerns, in einem Steuerberaterbüro sowie in drei Wohnungen in Gaimersheim, München und Unterammergau. Dabei wurden unter anderem Unterlagen und digitale Speichermedien sichergestellt.

Bislang seien acht Haftbefehle erwirkt worden, so die Staatsanwaltschaft. Vier davon seien vollzogen, einer sei ausgesetzt worden, die drei weiteren Personen seien flüchtig. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Mitarbeiter auf Ebene der Sub- und Nachunternehmer. Laut Staatsanwaltschaft gibt es mehrere Tätergruppen, die unabhängig voneinander agiert haben sollen. Die Regalbefüller selbst zählen nicht zu den Beschuldigten.

Auch gegen die Mitglieder der Geschäftsführung des Lebensmittelkonzerns besteht laut Staatsanwaltschaft kein Verdacht. Ein Mitarbeiter der Kette, der für die Auftragsvergabe an die Subunternehmer verantwortlich war, soll hingegen von dem System gewusst haben. Ihm wird daher Beihilfe vorgeworfen.

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