Prozess in München:Zimmer gegen Sex: Drei Jahre Haft für Vermieter

Der Mann hat seine Mieterin und zwei weitere Mädchen zum Sex genötigt - mit ihm und anderen. Das Gericht verurteilt ihn unter anderem wegen besonders schwerer Zwangsprostitution.

Ein Vermieter ist vom Landgericht München I zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er seine Mieterin und zwei weitere Mädchen zum Sex genötigt haben soll - nicht nur mit ihm, sondern auch mit anderen Männern. Er wurde wegen besonders schwerer Zwangsprostitution, ausbeuterischer Zuhälterei und der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger verurteilt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Ein Mitangeklagter wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Der 58 Jahre alte Hauptangeklagte hatte die Vorwürfe, er habe von drei jungen Frauen Sex mit ihm oder anderen Männern verlangt, zurückgewiesen. Er habe entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft keine der Frauen vergewaltigt oder zur Prostitution gedrängt, sagte er zum Prozessauftakt. Er räumte aber ein, dass sie 2019 zum Teil unter seiner Organisation in seiner Wohnung Freier für sexuelle Dienste empfangen hätten. "Ich bin da wo reingerutscht."

Der ältesten der drei Frauen im Alter von damals 15, 17 und 28 Jahren soll der Mann laut Anklage zuvor ein Zimmer in seiner Wohnung angeboten haben. Die Anklage legte ihm zur Last, er habe es ausgenutzt, dass die Frauen teils in massiven finanziellen und persönlichen Notlagen und drogensüchtig gewesen seien.

In München, wo das Wohnen seit Jahren immer teurer wird, komme es immer wieder vor, dass Mietern und vor allem Mieterinnen eine Wohnung nur bei einer sexuellen Gegenleistung angeboten werde, sagte Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München, als der Prozess im Dezember begann: "Hier nutzen gewissenlose Menschen die extreme Wohnungsnot in München und die Notsituation vieler Wohnungssuchender gnadenlos aus." Bislang sei dies nach Eindruck des DMB kein Massenphänomen, "aber jeder Einzelfall ist einer zu viel".

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