Urteil im Prozess wegen versuchten MordesEr zündet seinen schlafenden Trinkkumpan an – und geht lächelnd davon

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Michal W. bei der Auftaktverhandlung seines Prozesses – nun wurde er zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.
Michal W. bei der Auftaktverhandlung seines Prozesses – nun wurde er zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Susi Wimmer
  • Michal W. wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er einen schlafenden Obdachlosen mit einem Feuerzeug anzündete.
  • Der 48-Jährige hatte zur Tatzeit 3,79 Promille Alkohol im Blut und handelte laut Gericht mit bedingtem Tötungsvorsatz aus Heimtücke und Grausamkeit.
  • Das 57-jährige Opfer überlebte nur durch das beherzte Eingreifen einer Zeugin und erlitt Verbrennungen ersten und zweiten Grades.
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Michal W. und sein späteres Opfer betranken sich nach Ansicht des Gerichts zusammen. Dann zückte der Angeklagte – mit 3,79 Promille Alkohol im Blut – sein Feuerzeug. Nun wird er zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Von Susi Wimmer

„Nein“, sagt die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl, so etwas sei ihr in ihrer gesamten Amtszeit noch nie passiert: Am Tag zuvor hatte ein Angeklagter versucht, während der Urteilsverkündung durch ein Fenster zu fliehen. Er konnte rechtzeitig von Polizisten und Ermittlern der Mordkommission niedergerungen werden.

Deutlich ruhiger nahm jetzt Michal W. sein Urteil entgegen: Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung wurde der 48-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Obdachlose hatte einen schlafenden Saufkumpan angezündet und war dann lächelnd davongegangen. Nur durch das beherzte Eingreifen einer Zeugin habe das Opfer überlebt, sagte Richterin Ehrl.

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Michal W. ist gebürtiger Pole, arbeitete als Trockenbauer in Deutschland und mit der Scheidung war sein Leben offenbar völlig aus den Fugen geraten. Vor Gericht versuchte er noch, seine Alkoholsucht kleinzureden, aber zur Tatzeit hatte er laut Gutachten einen Alkoholwert von 3,79 Promille im Blut. Der Wert könnte sogar noch höher gelegen haben, zitierte Ehrl das Gutachten, zumal bei Alkoholikern auch ein schnellerer Alkoholabbau möglich sei. Zeugen jedenfalls beschrieben den Angeklagten als „ein bisschen betrunken“, er habe noch sicher stehen und gehen können.

Erst kurz vor der Tat, im April 2025, hatte Michal W. den späteren Geschädigten im Obdachlosen- und Trinkermilieu kennengelernt. Wenige Tage später traf man sich zu dritt in einem Bushäuschen an der Kapuzinerstraße und konsumierte mindestens zwei Flaschen Wodka gemeinsam. Gegen 20 Uhr schlief der eine Obdachlose auf dem Gehsteig ein, der spätere Geschädigte hockte in sich zusammengesunken auf einem Platz im Bushäuschen und schlief ebenfalls.

Das Motiv der dann folgenden Tat zu benennen, war für die Kammer nicht ganz so einfach. Zunächst hatte Michal W. behauptet, er habe den Mann nicht angezündet. Später wollte er nicht ausschließen, dass er es gewesen sein könnte. Dann behauptete er, der Geschädigte habe ihm zuvor seinen Rucksack gestohlen, schließlich verstieg er sich in die Aussage, eine Frau habe ihm erzählt, dass der andere ihm seinen Rucksack gestohlen hätte.

Gegen 20 Uhr jedenfalls, so die Auffassung der Schwurgerichtskammer, hielt Michal W. sein Feuerzeug an den Rücken des im Sitzen schlafenden Opfers. Die leicht entflammbare Kleidung des 57-Jährigen fing Feuer, seine Jeans und die Jacke brannten, die Flammen schlugen hoch bis zu seinem Kopf – aber er wachte nicht auf. Michal W. ging davon, drehte sich mehrfach um und lächelte. Ein vorbeikommender Radfahrer sah die Tat, sprach Michal W. noch an, aber der marschierte zur gegenüberliegenden Bushaltestelle und nahm dort noch einen Schluck Wodka.

Zwei Zeuginnen bemerkten ebenfalls den brennenden Mann, waren aber offenbar so geschockt, dass sie nichts taten. Erst eine andere Frau griff zu einer Wasserflasche und löschte die Flammen. Der Geschädigte, davon geht das Gericht aus, war wohl durch seinen Alkoholkonsum (3,94 Promille) in einen bewusstlosen Zustand verfallen. Erst ein Sanitäter schaffte es, den Mann zumindest zeitweise ins Bewusstsein zurückzuholen. Der Obdachlose erlitt Verbrennungen ersten und zweiten Grades und konnte tags darauf nach ambulanter Behandlung und teilweiser Ausnüchterung die Klinik wieder verlassen. Eine akute Lebensgefahr habe nicht bestanden, so die Kammer.

Gleichwohl attestierte das Schwurgericht dem Angeklagten eine „gefühllose und unbarmherzige Gleichgültigkeit“. Trotz seiner Alkoholisierung sei die Steuerungsfähigkeit von Michal W. nicht aufgehoben gewesen, er habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt und billigend in Kauf genommen, dass das Opfer sterben könnte. Die Kammer erkannte das Mordmerkmal der Heimtücke an, zumal W. davon ausging, dass der andere schlafe und somit arg- und wehrlos sei. Zudem kam das Mordmerkmal der Grausamkeit hinzu.

Verteidigerin Birgit Schwerdt hatte auf versuchten Totschlag plädiert und eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert. Sie sagte, nach gängiger Rechtsprechung entfalle das Mordmerkmal der Heimtücke, wenn das Opfer bewusstlos gewesen sei. Dann könne man nicht mehr von Arglosigkeit und Wehrlosigkeit sprechen. Ob sie in Revision gehe, werde sie mit ihrem Mandanten noch besprechen.

Die Kammer verzichtete darauf, den 48-Jährigen aufgrund seines „chronisch exzessiven Alkoholkonsums“ in eine Entzugsklinik zu schicken, zumal die Erfolgsaussichten sehr gering seien. „Sinnvoll wäre es“, sagte Richterin Ehrl, „aber vom Angeklagten kam nicht überzeugend, dass er das auch will.“ Sie riet ihm, die Haftzeit als „Chance für einen Neuanfang“ zu sehen. „Arbeiten Sie, gehen Sie einer festen Tagesstruktur nach und vielleicht gehen Sie auch Ihre Alkoholsucht an.“ Er könne froh sein, dass dem Geschädigten so rasch geholfen wurde, „sonst wäre die Strafe noch höher ausgefallen“.

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