Mord im A&O Hostel:"Wie in einem schlechten Horrorfilm stach er immer wieder grinsend zu"

Ein 23-Jähriger tötet aus nichtigem Anlass einen Mitbewohner im Hostel und verletzt einen anderen lebensgefährlich. Nun wurde der Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Von Susi Wimmer

Es war ein außergewöhnlicher Fall von "unglaublicher Brutalität", wie Staatsanwalt Laurent Lafleur sagt, der vor der ersten Strafkammer am Landgericht München I zu Ende gegangen ist: Romuald D., der im Mai 2019 im A&O Hostel aus nichtigem Anlass einen Mann getötet und einen anderen lebensgefährlich verletzt hat, wurde zu einer Gefängnisstrafe von 14 Jahren verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt angeordnet. Nach Einschätzung eines Psychiaters wird der 23-jährige D. diese voraussichtlich für sehr lange Zeit nicht verlassen dürfen.

Joachim L. war ein lebenslustiger Mann, so schilderten ihn seine drei Kinder. Der 61-Jährige reiste gerne, liebte seinen Beruf als Ingenieur, und als er im Mai 2019 wieder in München zu tun hatte, stieg er im Hostel ab. Er hätte sich locker ein Hotel leisten können, "aber er liebte es, mit Menschen aus aller Welt in Kontakt zu kommen". Doch Joachim L. starb, weil er einem Zimmerkollegen helfen wollte. L. hatte sich in einem Vierbett-Zimmer einquartiert, unter anderem mit dem Berliner Anlagenbauer Daniel B. - und Romuald D., der zu der Zeit im Hostel dauerhaft wohnte.

Romuald D. distanzierte sich von seinen Mitbewohnern und fühlte sich von Daniel B. gestört. Es ging um Kleinigkeiten wie Kleidungsstücke auf dem Bett. "Break him, break him", soll eine Stimme ihm befohlen haben, sagte D. vor Gerich. Daraufhin habe er sein Jagdmesser geholt, abends im Bad Daniel B. Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und zugestochen. Joachim L. eilte zu Hilfe. Auch er wurde niedergestochen. Beide Männer flüchteten sich schwerstverletzt in die Lobby, Romuald D. setzte Daniel B. nach, "wie in einem schlechten Horrorfilm stach er immer wieder grinsend zu", sagte B. vor Gericht. "Es tut mir leid, dass ich hier sitze, und Joachim nicht", wandte er sich an die Kinder des Toten. Bis heute ist das Leben von Daniel B. komplett aus den Fugen geraten.

Staatsanwalt Laurent Lafleur hatte in seinem Plädoyer eine Unterbringung sowie eine lebenslange Haftstrafe beantragt. "Trotz der psychischen Erkrankung wiegt die Schuld des Angeklagten so schwer, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden muss. Die Tat steht in krassem Missverhältnis zum Anlass. Und die Folgeschäden für die Opfer sind enorm." Verteidiger Roland Autenrieth hatte die Unterbringung sowie zehn Jahre Haft gefordert. Sein Mandant werde das Urteil annehmen, sagte er. Birgit Schwerdt, die die Kinder des Toten vertreten hatte, erklärte, der Prozess habe alle emotional mitgenommen. "Für die Kinder hat der lange Prozess der Aufarbeitung gerade begonnen. Es war wichtig, dass die Strafe hoch ausgefallen ist."

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