Gerichtsurteil:Ex-Frau in TU als Geisel genommen und mit Messer verletzt

Ein 35-Jähriger muss nach einer Attacke auf seine Ex-Frau für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis - die Staatsanwaltschaft hatte eine mehr als doppelt so hohe Strafe gefordert.

Von Susi Wimmer

Eshagh A. ist stinksauer. Er stiert auf den Boden, während Richter Frank Schaulies das Urteil spricht. Dolmetscher Salahadin Hossain kann noch nicht einmal zu Ende übersetzen, da reckt der 35-Jährige den Justizbeamten schon seinen rechten Arm hin: Eshagh A. möchte sofort den Saal verlassen und abgeführt werden.

Eshagh A. ist der Mann, der im Sommer 2019 seine von ihm getrennt lebende Frau an der Technischen Universität abpasste, ihr stundenlang drohte, das Gesicht mit Säure zu verätzen, falls sie nicht zu ihm zurückkehre, und ihr am Ende mit einem Messer das Gesicht zerschnitt. Wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht ihn am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Das Urteil der dritten Kammer dürfte allseits Erstaunen ausgelöst haben. Zum einen hatte Staatsanwalt Laurent Lafleur den Tatbestand der Geiselnahme als erfüllt angesehen und eine mehr als doppelt so hohe Freiheitsstrafe gefordert, nämlich sechs Jahre und neun Monate. Zum anderen hatten die Verteidiger von A., Sabine Färber-Fröba und Hans Schröder, wohl Schlimmeres erwartet, zumal ihr Mandant entgegen ihres Rates zu einem fulminanten Schlusswort ausgeholt hatte.

Der 35-Jährige beschuldigte darin seine Ex-Frau, sie habe ihn verraten und sie lüge. Er habe erwartet, dass sie sich bei ihm entschuldige, da sie seine Mutter beleidigt habe. Er redete sich über 70 Minuten lang in Fahrt, teils selbstmitleidig, teils wütend, bis Richter Schaulies anmerkte: "Wir drehen uns im Kreis."

Das Gericht machte in seinem Urteil deutlich, dass sich A. an jenem Juli-Tag aufgrund eines Kontaktverbotes gar nicht seiner Frau hätte nähern dürfen, dass er sie mit einer unbekannten Flüssigkeit, die sich später als Cola herausstellte, bedrohte, und sie schließlich auf der Uni-Toilette attackierte. Die Aussagen der Frau seien in mehreren Vernehmungen konstant geblieben, was das Gericht als glaubwürdig einstufte. Die Rechtfertigung von Eshagh A., seine Mutter sei beleidigt worden, akzeptierte das Gericht nicht. "Ich hatte gehofft, dass sich diese Art der Einlassung bei älteren Angeklagten erledigt hat", meinte der Richter.

Eshagh A. für seinen Teil hatte damit gerechnet, dass er nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wird und seine Haftzeit aufgrund der Untersuchungshaft am Freitag schon beendet sein könnte. Er sah die drei Jahre und drei Monate nicht als milde an. Die Staatsanwaltschaft überlegt hingegen, in Revision zu gehen.

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