München und die Freischankflächen:Knapp an der Willkür vorbei

München und die Freischankflächen: Strassen-Freischankflaechen, erlaubt durch die Corona-Pandemie auf der Strasse, Glockenbach-Viertel , Foto : Kaiser Otto in der Westermuehlstrasse , 24.Juli 2020 , Copyright : Foto : Stephan Rump

Strassen-Freischankflaechen, erlaubt durch die Corona-Pandemie auf der Strasse, Glockenbach-Viertel , Foto : Kaiser Otto in der Westermuehlstrasse , 24.Juli 2020 , Copyright : Foto : Stephan Rump

(Foto: Stephan Rumpf)

Die Stadt muss sich auf eine Klagewelle der Wirte gefasst machen. Die Einordnung von Straßen in unterschiedliche Preisklassen bleibt auch den Richtern rätselhaft.

Kommentar von Franz Kotteder

Eine gewisse Fassungslosigkeit lässt sich aus dem ansonsten eher trockenen Juristendeutsch des Urteils schon herauslesen: Die Stadtverwaltung konnte nicht erklären, und das trotz mehrmaliger Nachfragen des Gerichts, nach welchen Kriterien sie die Straßen in unterschiedliche Gebührenklassen einordnete, weil es darüber keine Unterlagen gibt. Dabei lautet der vornehmste Grundsatz deutscher Bürokratie doch seit jeher: Kein Vorgang ohne schriftlichen Beleg.

In der Angelegenheit "Gebührenerhöhung für Freischankflächen" aber hat man anscheinend alles im Wesentlichen mündlich erörtert; jedenfalls fand sich nichts in den Akten, und man konnte auch nicht erklären, ob es jemals Akten darüber gab oder ob sie einfach nur verschlampt worden sind.

Das sind erstaunliche Erkenntnisse in einer Angelegenheit, in der es Jahr für Jahr dann doch um Millionen Euro geht. Das Gericht hat sich die Bezeichnung "Willkür" für das Vorgehen der Stadtverwaltung gerade noch so verkniffen.

Aber der Eindruck liegt nahe: Man hat sich keine großen Gedanken darüber gemacht, wie sich die Verdoppelung der Gebühren und die Einteilung der Straßen in verschiedene Klassen rechtfertigen kann. Sondern man hat's so gemacht, weil man es eben machen kann. Besonders peinlich ist es, dass 2014 die damalige kleine Stadtratsfraktion aus FDP, Piraten und Hut in der Ausschusssitzung gerade das bemängelt hatte: dass niemand die Einteilung in Straßenklassen begründen wollte. Leider interessierte das damals offenbar auch die Stadtratsmehrheit nicht.

Nun kommt möglicherweise eine Klagewelle auf die Stadt zu. Denn wenn die Gebührensatzung nichtig ist, können die zu viel gezahlten Gebühren auch zurückgefordert werden. Es ist ohnehin verwunderlich, dass kaum jemand gegen die Erhöhung geklagt hatte. Erfahrene Wirte erklären einem das so: "Wenn du gegen die Stadt klagst, hast du alle 14 Tage die Lebensmittelaufsicht in der Küche. Und irgendwas finden die immer, irgendwann." Hoffentlich zeigt sich die Stadt jetzt wenigstens als faire Verliererin.

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Tobias Schachner

Klage gegen Stadt
:Urteil: Höhere Gebühren für Freischankflächen ungültig

Die Stadt hatte 2014 eine satte Erhöhung für die Wirte beschlossen, sie mussten plötzlich das Doppelte, teils auch das Vierfache der vorherigen Summe bezahlen. Der Gastronom Tobias Schachner klagte dagegen - und bekam nun in vollem Umfang Recht.

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