Landgericht München IMordversuch mit Cuttermesser – Haftstrafe für Ex-Chefarzt

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Die 11. Strafkammer am Landgericht München I verhandelte über einen versuchten Mord. Die Tat hatte sich in einer Tiefgarage im Münchner Südosten abgespielt.
Die 11. Strafkammer am Landgericht München I verhandelte über einen versuchten Mord. Die Tat hatte sich in einer Tiefgarage im Münchner Südosten abgespielt.
Foto: Sven Hoppe/dpa
  • Ein 64-jähriger Ex-Chefarzt wurde zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil er den neuen Partner seiner Ex-Frau mit einem Cuttermesser attackierte.
  • Der Täter lauerte dem Paar in einer Tiefgarage auf, sprühte Reizgas und stach mehrfach zu, bis die Polizei eintraf.
  • Auslöser war ein Streit um ein Miethaus, weil M. seine Kündigung als Vertrauensbruch wertete und spontan den Tötungsentschluss fasste.
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Der 64 Jahre alte Täter lauerte dem neuen Partner seiner früheren Ehefrau in einer Tiefgarage auf und stach immer wieder auf ihn ein. Das Urteil nimmt er noch im Gerichtssaal an.

Von Susi Wimmer

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„Ich bedanke mich beim Gericht für die hochprofessionelle Verhandlungsführung, ebenso bei der Staatsanwaltschaft. Wir nehmen das Urteil an“, sagt Verteidiger Ömer Sahinci. Die Staatsanwältin und der Vorsitzende Richter Michael Schönauer pflichten angesichts des angenehmen Arbeitsklimas bei, es herrscht seltene Einmütigkeit. Fast könnte man sagen: Friede, Freude, Eierkuchen, ginge es nicht um einen versuchten Mord: Kurz zuvor war der ehemalige Chefarzt Rolf M. von der 11. Strafkammer am Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Es müssen regelrechte Horrorszenen gewesen sein, die sich vor gut einem Jahr in einer Tiefgarage an der Fasangartenstraße abgespielt haben. Rolf M. hatte sich zuvor mit einem Cuttermesser, einem Schlagring und einem Reizgasspray bewaffnet und lauerte vor dem Wohnanwesen seiner Ex-Frau. Als die mit ihrem neuen Partner im Auto in die Tiefgarage fuhr, folgte Rolf M. ihnen.

Er sprühte dem noch im Auto sitzenden Mann durch das geöffnete Fenster Reizgas ins Gesicht. Als der mit dem Rücken zur Türe gewandt aus dem Auto aussteigen wollte, stach Rolf M. zu. Das Opfer versuchte zu fliehen, Rolf M. aber setzte nach, stach dem Mann das Messer in den Bauch. Währenddessen konnte die Ex-Frau einen Notruf absetzen und verschanzte sich dann mit ihrem Mann hinter einer Gittertüre. Dort presste das Ehepaar gegen die Türe, damit Rolf M. sie nicht öffnen konnte. Der 64-jährige M. biss in den Arm des ohnehin schon Schwerverletzten und hackte mit dem Messer auf den Arm ein. Rolf M. habe nicht aufgehört, zuzustechen, „bis er in drei Pistolenläufe blicken musste“, sagt Richter Schönauer im Urteil. Damit meint er die blitzschnell herbeigeeilten Polizisten.

In all den Verhandlungstagen, so berichtet Schönauer, habe Rolf M. immer verstehen wollen, wie er zum Täter habe werden können. Tatsächlich war der 64-Jährige bis 2013 Chefarzt einer Klinik in Oberbayern. Seine Ehe ging schon zuvor in die Brüche, und als seine Schwester starb, sei er in eine „reaktive Depression“ verfallen, so erzählte es M. selbst im Prozess. In der Folge verlor er Job und Haus. Mit seiner Ex-Frau und ihrem neuen Mann sei er bestens befreundet gewesen, versicherte M. Und so kam es, dass die Ex ihm anbot, ihr Elternhaus in Niederbayern an ihn zu vermieten.

Rolf M. war der Meinung, er habe 100 000 Euro im Voraus gezahlt, um seiner Ex-Frau und ihrem Mann aus finanziellen Engpässen zu helfen, dafür habe er unbefristet dort wohnen dürfen. Die andere Seite sprach von 40 000 Euro und keinerlei Absprachen. Als im Juni 2025 mangels Zahlungen die Kündigung ins Haus flatterte, sei M. „überrascht, enttäuscht, wütend gewesen“, er habe das als Vertrauensbruch gewertet. Klärungsversuche seinerseits seien unbeantwortet geblieben. Auch am Tattag in der Tiefgarage habe M. noch mit dem Mann seiner Ex sprechen wollen, dieser sei wenig begeistert gewesen. In diesem Augenblick habe M. den Entschluss gefasst, „in Tötungsabsicht anzugreifen“.

Das Opfer leidet bis heute körperlich schwer unter der heimtückischen Attacke. Das Paar habe den Angriff „seelisch noch gar nicht verarbeiten können“, so das Gericht. Im Urteil wurde ebenso festgelegt, dass den Nebenklägern Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht.

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