Gerichtsurteil:Stadt München unterliegt Airbnb in Streit um Herausgabe von Daten

Gerichtsurteil: Airbnb hat sich durchgesetzt: Das Portal muss der Stadt München keine Daten zur Nutzung von Ferienwohnung preisgeben.

Airbnb hat sich durchgesetzt: Das Portal muss der Stadt München keine Daten zur Nutzung von Ferienwohnung preisgeben.

(Foto: JOEL SAGET/AFP)

Das Online-Portal wehrt sich vor Gericht erfolgreich gegen Versuche der Stadt, an seine Vermieterdaten zu kommen - sie will illegale Ferienwohnungen aufspüren.

Von Ingrid Fuchs

Die Buchungsplattform Airbnb muss der Stadt München doch keine Daten zur Nutzung von Ferienwohnungen preisgeben. Das Sozialreferat wollte von dem Unternehmen eine Auskunft darüber, wer seine private Wohnung in München mehr als acht Wochen ohne Genehmigung an Touristen vermietet. Damit verstoßen die Anbieter nämlich gegen das Zweckentfremdungsverbot und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings kann die Stadt Verstöße kaum nachweisen.

Deshalb sollte Airbnb unter anderem die vollständigen Namen und Adressen der Gastgeber weiterreichen. In einem Urteil aus dem Jahr 2018 hatte das Münchner Verwaltungsgericht einen entsprechenden Bescheid der Stadt zunächst für rechtmäßig erklärt - dieses hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun aber in zweiter Instanz wieder einkassiert.

Bereits vergangenes Jahr hat sich abgezeichnet, das der Verwaltungsgerichtshof die Lage anders einschätzt. Der Gesetzgeber beschränke die Übermittlung personenbezogener Daten auf Einzelfälle. Die Stadt München begehre aber "Auskunft auf der Grundlage eines bloßen abstrakten Gefahrenverdachts". Das geht dem VGH zu weit: "Eine anlasslose, auf bloße Mutmaßungen gestützte, generelle und flächendeckende Verpflichtung zur Auskunftserteilung" sei durch die Einschränkung auf den Einzelfall klar ausgeschlossen.

Die Gesetze von Bund und Freistaat widersprechen sich - das soll sich ändern

Sozialreferentin Dorothee Schiwy äußerte sich in einer Stellungnahme der Stadt enttäuscht: "Wir werden uns jetzt die Gründe detailliert anschauen und dann prüfen, ob wir dagegen Rechtsmittel einlegen." Für sie sei nach dieser Entscheidung klar, dass die derzeitigen landesrechtlichen Regelungen zur Zweckentfremdung nicht ausreichen, um die Gemeinden und Städte bei ihrem Kampf gegen illegale Ferienwohnungsnutzung zu unterstützen. "Hier brauchen wir dringend vom Freistaat einen klar formulierten generellen Auskunftsanspruch."

Das US-Unternehmen Airbnb hat seinen europäischen Sitz in Dublin. Dementsprechend, so dessen Argumentation vor Gericht, müsse es sich laut Telemediengesetz bei seinen Geschäften in der EU nur an das irische Gesetz halten, nicht an das bayerische. Auch diesen Umstand kritisiert das Sozialreferat in seiner Stellungnahme. Der Bund müsse das Telemediengesetz anpassen, sonst würden die Auskunftsansprüche aus den Landesgesetzen konterkariert. "Im Hinblick auf die aktuell vierstellige Zahl von Inseraten allein im Bereich der Stadt München ist eine solche klarstellende Regelung dringend geboten."

Außerdem fordert das Sozialreferat eine Registrierungs- und Genehmigungspflicht sämtlicher Wohnungen, die vollständig oder auch nur teilweise für Übernachtungen angeboten werden. Damit würde sich der Streit um eine Auskunftspflicht durch Airbnb erübrigen. Zudem sollten Wohnungen nur unter richtigem und vollständigem Namen inseriert werden dürfen, fordert das Sozialreferat. Und als letztes Mittel: eine Räumungsbefugnis der Kommune. Für derlei Gesetze sei allerdings nicht die Stadt zuständig, sondern der Freistaat Bayern.

München ist in dem Dilemma übrigens nicht alleine: Vor einem guten halben Jahr trafen sich Bürgemeister von sogenannten Anti-Airbnb-Städten aus ganz Europa, um sich gegen die Wohnungsplattform zu verbünden. Bislang offensichtlich noch ohne Erfolg.

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