Prozess in MünchenEhepaar verliert Dachzelt auf der Autobahn – und landet vor Gericht

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MIt dem Auto und einem Zeltdach auf große Reise: Für ein Ehepaar aus Niederbayern wurde das nun teuer (Symbolfoto).
MIt dem Auto und einem Zeltdach auf große Reise: Für ein Ehepaar aus Niederbayern wurde das nun teuer (Symbolfoto).
Foto: Anetlanda/Imago/Depositphotos

Mitten im Urlaub riss sich der Schlafplatz vom Autodach, der Verleiher forderte daraufhin 5000 Euro für den Schaden. Das wollten die beiden Urlauber aus Niederbayern nicht hinnehmen.

Von Susi Wimmer

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Ein Stück weit ist es sicher der Traum von der großen Freiheit: Einfach losfahren, schauen, wohin der Wind dich trägt, und den Schlafplatz immer mit dabeihaben. Ein Paar aus Niederbayern dachte wohl so ähnlich, mietete in einem Geschäft im Landkreis München ein Autodachzelt – und musste mit ansehen, wie ihre Träume vom Winde verweht wurden: Denn auf der Autobahn flog ihnen das Dachzelt davon, und der Abenteuerurlaub endete vor dem Münchner Amtsgericht.

Drei Wochen wollte das Ehepaar durch Europa touren, quasi wie eine Schnecke, mit Haus am Dach, aber halt mit mehr PS unter der Hartschale. Man hatte sich einen Zeltverleiher ausgesucht und wollte im Sommer 2023 drei Wochen lang urlauben. 449 Euro zahlten die Abenteurer für die Anmietung des fahrbaren Schlafplatzes, dazu noch eine Kaution in Höhe von 350 Euro.

Am VW-Bus des Paares befanden sich bereits zwei Dachträger und auf denen montierte man das Dachzelt. Recht lange allerdings ging das nicht gut. Nach gut einer Woche sagte das Zelt auf einer Autobahn in Frankreich Adieu, riss sich samt der beiden Dachträger los und strandete auf der Autobahn.

Wieder daheim, machte die Verleihfirma die ganz große Rechnung auf: Knapp 4000 Euro forderte der Verleiher für die Reparatur des Dachzeltes, bereits abzüglich der Kaution. Dazu kamen noch knapp 1000 Euro, da man aufgrund des kaputten Daches Mietverträge mit anderen Interessenten habe stornieren müssen, so argumentierte die Firma. Nach einigem Hin und Her reichte die Firma schließlich Klage beim Amtsgericht München ein.

Die Klägerseite hatte gleich mehrere Gründe für das Zeltdach-Malheur in Frankreich parat: Das Ehepaar hätte regelmäßig die Befestigung des Daches überprüfen müssen, man sei zu schnell oder unangepasst gefahren oder es hätte Vorschäden am Dachträger gegeben. Mitnichten, argumentierte die Gegenseite, man sei nie schneller als 120 Kilometer pro Stunde gefahren, hieß es, zudem habe man den festen Sitz der Dachträger kontrolliert. Vielmehr müsse man davon ausgehen, dass die Firma das Dachzelt nicht fachmännisch und ordnungsgemäß montiert habe.

Wie die Pressestelle des Amtsgerichts mitteilt, wurde das Ehepaar in einer mündlichen Verhandlung angehört. Der Ehemann etwa versicherte, dass er jeden Tag am Dachzelt und an den Trägern gerüttelt habe, ob alles fest sitze. Allerdings, so befand das Gericht, seien die Mieter vertraglich verpflichtet gewesen, „Schrauben und Verbindungen spätestens nach 100, danach regelmäßig nach spätestens 500 Kilometern auf festen Sitz zu prüfen und gegebenenfalls nachzuziehen“. Rütteln alleine reiche nicht aus.

Zudem stellte das Gericht fest, dass am Unfalltag in Frankreich schon länger stürmisches Wetter geherrscht habe. Gerade deshalb wäre hier eine sorgfältige Kontrolle erforderlich gewesen, so steht es im Urteil. Deshalb verurteilte das Gericht die Reisenden zur Zahlung von Reparaturkosten in Höhe von rund 1800 Euro.

Die vom Kläger geforderten knapp 4000 Euro würden den Wiederbeschaffungsaufwand der beschädigten Sache übersteigen. Einen entgangenen Gewinn sah das Gericht auch nicht, denn aus den eingereichten Unterlagen gehe nicht hervor, dass Aufträge tatsächlich storniert wurden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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