Im Fall der am Samstagabend in Untergiesing getöteten Rentnerin wird das Verfahren gegen den 23 Jahre alten Tatverdächtigen wegen Totschlags geführt. Das teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, Juliane Grotz, am Montag bei einer Pressekonferenz im Münchner Polizeipräsidium mit. Die Staatsanwaltschaft gehe von einem „vollendeten vorsätzlichen Tötungsdelikt“ aus, erklärte sie. Derzeit seien aber „keine Mordmerkmale ersichtlich“, diese würden jedoch noch geprüft.
Die 75 Jahre alte Frau war am Samstag gegen 22.15 Uhr leblos im Eingangsbereich ihres Hauses in der Pistorinistraße gefunden worden, einer Reihenhaussiedlung direkt am Flaucher. Anwohner hatten die Polizei zuvor wegen Hilferufen verständigt. Wie Armin Ritterswürden, der Leiter des für Tötungsdelikte zuständigen Kommissariats 11, berichtete, hatten die ersten eingetroffenen Polizeibeamten außer der Frau noch eine weitere Person im Inneren des Hauses wahrgenommen. Diese habe sich zunächst entfernt, sei aber wenig später im Garten eines Nachbarhauses angetroffen und widerstandslos festgenommen worden.
Bei dieser Person handelte es sich um einen 23-Jährigen „mit familiärem Bezug in die Nachbarschaft“, wie Ritterswürden formulierte. Der Tatverdächtige habe selbst einmal dort gewohnt. „Beschuldigter und Geschädigte kannten sich aus einer nachbarschaftlichen Beziehung“, sagte Ritterswürden und korrigierte damit erste Berichte, nach denen es keine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer gegeben habe. Von früheren Konflikten sei bislang allerdings nichts bekannt.
Den genauen Tathergang ermitteln die Kripobeamten noch, am Montag konnte Ritterswürden nur sagen, dass die Frau an mehreren Stichverletzungen durch ein Messer gestorben ist. Das Motiv der Tat ist hingegen noch unklar; der Tatverdächtige habe vor dem Ermittlungsrichter keine Angaben gemacht, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Nachdem sich Hinweise auf eine psychische Störung des Mannes durch ein Kurzgutachten bestätigt hatten, entschied der Ermittlungsrichter am Sonntag, den Tatverdächtigen zunächst in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen und nicht in einer Haftanstalt. „Kriminalpolizeilich ist der Tatverdächtige bislang nicht in Erscheinung getreten“, sagte Ritterswürden; aufgrund der psychischen Auffälligkeiten sei er der Polizei jedoch bekannt gewesen. Staatsanwältin Grotz erklärte, es werde noch ein ausführliches psychologisches Gutachten erstellt; das sei allerdings üblich bei solch schweren Kapitaldelikten.

