Lärm und Müll. Beides verursachen Feiernde laut Beschwerden von Anwohnern, wenn sie im Uni-Viertel vor Kiosken herumstehen und trinken. Dagegen will das Kreisverwaltungsreferat (KVR) nun vorgehen. Die Behörde hat an insgesamt fünf Spätis und einen weiteren Betrieb mit Konzession Informationsschreiben verschickt mit der Auflage, dass diese nach 22 Uhr kein Bier in Flaschen beziehungsweise keine alkoholischen To-go-Getränke mehr verkaufen dürfen.
Betroffen sind unter anderem der Café Kiosk in der Schellingstraße 45 sowie der in der Barer Straße 45 und der Sina Kiosk in der Schellingstraße 36. Sie alle hätten nun laut KVR bis Donnerstag Zeit, sich zu den „angedachten Maßnahmen“ zu äußern, danach würden die entsprechenden Bescheide versandt.
Das KVR begründet diesen Schritt damit, dass die Bezirksinspektion Mitte bei Kontrollen der betroffenen Betriebe „wiederholt Verstöße gegen das Gaststättengesetz festgestellt und Bußgelder verhängt“ habe. Zudem hätten Einsätze vom Allparteilichen Konfliktmanagement (Akim) und der Moderation der Nacht (Mona) bislang „nicht die gewünschte Wirkung erzielt“, weshalb man jetzt zu dieser Maßnahme greife. Ob diese wirkungsvoll sei, werde „fortlaufend evaluiert“, und falls erforderlich, werde dann entsprechend reagiert. Und noch etwas betont das KVR: Grundsätzlich würden nie ganze Straßen oder Viertel mit einer einschränkenden Maßnahme belegt, sondern immer nur konkrete Betriebe.

Dass es dabei auch ihn getroffen hat, kann Aktham Jondi Madoor nicht nachvollziehen. Immerhin betreibt er den Café Kiosk in der Schellingstraße gerade einmal seit zwei Monaten. Hätte er gewusst, dass er schon bald nach 22 Uhr kein Flaschenbier mehr verkaufen darf, er hätte sich wohl nie zu diesem Schritt entschlossen. Diese Auflage sei „existenzbedrohend“. Das eigentliche Geschäft gehe für die Spätis im Uni-Viertel um diese Zeit ja gerade erst los, und den Hauptumsatz mache man nun mal mit Bier.
Dabei will Madoor gar nicht abstreiten, dass es im Uni-Viertel abends mal etwas voller und lauter werden kann. Ebenso wie seine Kiosk-Kollegen habe er genau deshalb freitags und samstags extra einen Mitarbeiter abgestellt, der die Leute weiterschickt und Flaschen wegräumt. Für den Kiosk-Betreiber steht deshalb fest: „Es liegt nicht nur an uns.“ Gemeinsam mit anderen Betreibern will er sich einen Anwalt nehmen, um gegen die angedrohten Maßnahmen vorzugehen.
Dass die Kiosk-Besitzer nicht die alleinige Schuld trifft, sagt sogar die Polizei: Ein Teil der Ruhestörungen, so heißt es, gehe auf die ansässigen Gaststätten zurück, ein anderer auf „Personen, welche alkoholische Getränke bei Kiosken einkaufen und anschließend auf den Gehwegen konsumieren“. Grundsätzlich sei das Problem der Kioske, dass sie nicht über einen Innenbereich verfügen, „in dem Alkohol getrunken werden darf“. Hierdurch komme es „zwangsläufig zur Ansammlung von Personengruppen, welche auf den Gehwegen vor den Kiosken und den umliegenden Bereichen reden, feiern und Alkohol konsumieren“. Die meisten Anzeigen wegen „unzulässigen Lärms“- seit Januar war es eine „mittlere zweistellige Zahl“ - richten sich am Ende gegen die Kioske.
Dem Eindruck, dass die Lage im Uni-Viertel eskaliert, widerspricht die Polizei allerdings: „Die überwiegende Anzahl der Beschwerden gehen nicht über das normale Maß eines Studentenviertels im Sommer hinaus.“ Und dennoch: Es könnte sein, dass schon ab Samstag, 22 Uhr, kein Bier mehr über die Tresen der betroffenen Kioske geht.

