Die von Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) verfügte Aufhebung von Tempo 30 an der Landshuter Allee ist nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nicht rechtens. Das hat der Verein am Montag in einer Pressekonferenz erneut betont. Die DUH hat deshalb beim Münchner Verwaltungsgericht eine Klage im Eilverfahren gegen die Maßnahme eingereicht. Auch zwei private Anwohner der Landshuter Allee haben die Stadt aus demselben Grund verklagt.
Die Kläger argumentieren so: Ein Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde sei im aktuell gültigen Luftreinhalteplan als wirksame und notwendige Maßnahme zur Reduktion der Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO₂) verankert. „Maßnahmen, die in einem vom Stadtrat verabschiedeten Luftreinhalteplan stehen, darf die Stadt nicht abschaffen“, erklärt die DUH. Sie tritt selbst als Klägerin auf und unterstützt die Klagen der betroffenen Anwohner.
DUH-Anwalt Remo Klinger bezieht sich auf Paragraf 40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, nach dem der Autoverkehr beschränkt werden müsse, wenn dies ein Luftreinhalteplan vorsehe. „Maßnahmen, die in einem Luftreinhalteplan stehen, sind bindend“, sagt Klinger. Nach Auffassung der DUH könne nur der Stadtrat Änderungen beschließen, und das erst nach einer Beteiligung der Öffentlichkeit.
OB Reiter hatte sich bei seiner Anordnung auf ein Gutachten bezogen, das eine Einhaltung des NO₂-Grenzwerts auch mit Tempo 50 prognostiziert. Diese Prognose hält die DUH für veraltet, weil Lastfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen nicht mehr durch den Landshuter-Allee-Tunnel fahren dürfen und ihre Abgase nun an der Oberfläche absondern. Die DUH geht deshalb von einer erneuten Verschlechterung der Luftqualität aus und fordert ein aktuelles Gutachten, „das zu dem Ergebnis kommt, dass man das Tempolimit weder für die Luft noch als Lärmschutzmaßnahme braucht“.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch bezeichnet Reiters Anordnung als „Wahlkampfmanöver gegen Recht und Gesetz“ und als „neueste Stufe der Gleichgültigkeit gegenüber Menschen, die an der schlechten Luft leiden“. Die Maßnahme sei klar politisch motiviert.
Anwohner und Kläger Volker Becker-Battaglia sagt, es sei „kein Schönheitsproblem“, wenn Werte nicht eingehalten würden. Es sei ein Gesundheitsproblem für die Anwohner, das immer kleingeredet werde, das verstehe er nicht. „Das Gemeine an der Luftverschmutzung ist, dass man sie nicht sieht“, sagt Becker-Battaglia, der seit 36 Jahren an der Landshuter Allee wohnt. „Deshalb wird sie auch von vielen verdrängt.“
Offiziell sterbe man auch nicht an Luftverschmutzung, sondern sie verursache eine Reihe von Krankheiten wie Krebs, Herzbeschwerden, Atemnot und Schlaganfälle. „Ich selbst leide unter Asthma“, sagt Becker-Battaglia, „die Politik tut zu wenig, um Menschen, die wie ich an einer viel befahrenen Straße wohnen, zu schützen.“ Tempo 30 habe nicht nur zu etwas besserer Luft, sondern auch zu weniger Verkehrslärm geführt, dass diese Maßnahme abgeschafft wurde, sei für ihn befremdlich.
Markus Lades und seine Mutter Margot Lades wohnen schon ihr Leben lang an der Landshuter Allee, die in ihrer Erinnerung früher tatsächlich eine Allee mit vielen hohen Bäumen, Blumenbeeten und Sitzgelegenheiten war – bis Anfang der Siebzigerjahre der Mittlere Ring und der Landshuter-Allee-Tunnel gebaut wurden. Schon Margot Lades, 83, ist dort geboren und aufgewachsen, auf einem großen Grundstück, auf dem ihre Mutter dann 1962 ein Mietshaus hat bauen lassen.
„Damals sind ein paar Autos vorbeigefahren“, erzählt sie. Heute sei es nicht mehr auszuhalten. Die Lades stören sich vor allem am Lärm, der während Tempo 30 „unglaublich viel leiser“ gewesen sei, wie Markus Lades erzählt. Die Landshuter Allee brauche nicht die Aufhebung von Tempo 30, sagt er, sondern dessen Überwachung und Durchsetzung. Seine Mutter ergänzt, der Lärm mache einen aggressiv und krank. Die Loggia ihrer Wohnung, erzählt die Seniorin, könne man schon lange nicht mehr nutzen.

