Denkmalschutz:Uhrmacherhäusl in Giesing wird wohl wieder aufgebaut

Baulücke Uhrmacherhäusl, Obere Grasstraße 1 in Obergiesing

Wo früher das Uhrmacherhäusl stand, klafft eine Lücke - nun wird sie wieder gefüllt.

(Foto: Florian Peljak)

Im September 2017 war das Uhrmacherhäusl in München von einem Bagger eingerissen worden. Das löste Proteste in der Stadt aus. Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein wegweisendes Urteil gefällt.

Von Stephan Handel

Das Uhrmacherhäusl in Giesing wird aller Voraussicht nach in seiner alten Gestalt wieder aufgebaut. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob am Freitag ein Urteil des Verwaltungsgerichts auf, in dem ein Bescheid der Stadt an den Eigentümer für rechtswidrig erklärt worden war. Damit kann dieser nun verpflichtet werden, das denkmalgeschützte Haus, Teil der historischen Feldmüllersiedlung, wieder zu errichten.

Das kleine Vorstadt-Häuschen, im Original wohl aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammend, war im September 2017 von einem Bauunternehmer mittels eines Baggers abgerissen worden, angeblich ohne Wissen und Auftrag des Besitzers. Dennoch verpflichtete die Stadt in ihrem Bescheid nur Letzteren zur Schadenswiedergutmachung - der Bauunternehmer, ein Grieche, war in seine Heimat zurückgekehrt, seine Firma war insolvent, außerdem berief er sich auf psychische Probleme zum Zeitpunkt der Tat. Dem Verwaltungsgericht (VG) genügten diese Gründe nicht: Auf eine Klage des Besitzers gegen den Bescheid urteilte das VG, dass sich die Stadt zumindest hätte bemühen müssen, des Bauunternehmers habhaft zu werden - oder sie müsse ihre Gründe, das nicht zu tun, gründlicher darlegen.

Gegen dieses Urteil war die Stadt in Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegangen. Der Anwalt des Eigentümers hatte argumentiert, dass ein wiederaufgebautes Haus ja nichts als eine Kopie sei, die selbst nicht denkmalgeschützt sein könne. Die Stadt und das Landesamt für Denkmalpflege führten hingegen an, dass besonders die ungewöhnliche Außengestaltung "ensembleprägend" wirke und es wert sei, wieder hergestellt zu werden: Das Uhrmacherhäusl war wohl um 1840 zunächst einstöckig gebaut worden, später wurde es auf der Hälfte der Frontseite um ein weiteres Geschoss vergrößert.

Die Stadt hatte in der Verhandlung auch deutlich gemacht, dass es nicht darum gehe, auch das Innere das Hauses originalgetreu zu rekonstruieren. Vielmehr solle nur die äußere Gestalt, die so genannte Kubatur wieder hergestellt werden. Gescheitert ist die Stadt allerdings auch am VGH mit der Forderung, noch vorhandene Baumaterialien wieder zu verwenden - diese Teile des Bescheids hat das Gericht für rechtswidrig erklärt, Die schriftlichen Urteilsgründe werden erst in einigen Wochen vorliegen, erst dann kann nachvollzogen werden, wie der 2. Senat zu seiner rechtlichen Einschätzung gekommen ist. Das Gericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen, der Eigentümer könnte versuchen, sie über eine Nichtzulassungsbeschwerde bei Bundesverwaltungsgericht doch noch zu erreichen.

Die Stadt zeigte sich hocherfreut von der Entscheidung des Gerichts. Oberbürgermeister Dieter Reiter ließ mitteilen: "Ich bin überaus froh über das nun gesprochene Urteil. Es bestätigt, dass man Profitgier nicht gegen jedes Recht mit der Abrissbirne durchsetzen kann. Ich freue mich sehr, dass ich heute mein Versprechen zum Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls einlösen kann." Das Landesamt für Denkmalpflege nannte das Urteil einen "Sieg für den Denkmalschutz". Sein Leiter, Generalkonservator Mathias Pfeil, erklärte: "Dieses Urteil stärkt die Denkmalpflege im gesamten Freistaat und erkennt den hohen kulturellen Wert an, den Baudenkmäler für unsere Gesellschaft haben. Sie prägen unsere Dorf- und Stadtbilder. Sie verleihen uns Identität. Das Gericht hat nun eindeutig klargestellt: Denkmäler zu zerstören lohnt sich nicht."

Zur SZ-Startseite
Baulücke Uhrmacherhäusl, Obere Grasstraße 1 in Obergiesing

Denkmalschutz
:Kommt das Uhrmacherhäusl bald als Kopie zurück?

Vor dem Verwaltungsgerichtshof wird der Streit um den Wiederaufbau des illegal abgerissenen Hauses in Giesing noch einmal neu verhandelt. Diskutiert wird auch, ob man den "Ensemble-Charakter" überhaupt wiederherstellen kann.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: