Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Eigentümer des Uhrmacherhäusls in Obergiesing eingestellt. Nach dem Abriss des denkmalgeschützten Hauses war gegen ihn unter anderem wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Bauens ohne Baugenehmigung ermittelt worden. Diese Ermittlungen ergaben jedoch offenbar keine Beweise für strafbare oder ordnungswidrige Handlungen.
Das Uhrmacherhäusl, in den 1840er-Jahren gebaut, war im Jahr 2017 illegal abgerissen worden. Der Hauseigentümer Andreas S. sagt bis heute, der Bauunternehmer habe eigenmächtig gehandelt, als er das Gebäude mit einem Bagger niederriß. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte sich der Eigentümer gegen einen Bescheid der Stadt gewehrt, mit dem diese ihn zum Wiederaufbau des Hauses verpflichten wollte. Das Gericht gab ihm recht, weil die Stadt es versäumt hatte, auch gegen den Bauunternehmer vorzugehen. Die Lokalbaukommission hatte aber sofort angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen und außerdem einen neuen Bescheid zu erlassen. Eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Einstellung ihres Verfahrens war zunächst nicht zu bekommen