Das Uhrmacherhäusl in Obergiesing wird - vorerst - nicht wieder aufgebaut. Das Verwaltungsgericht München gab einer Klage des Hausbesitzers statt, mit der dieser sich gegen eine Anordnung der Stadt zur Wehr setzte. Durch diese Anordnung sollte der Eigentümer verpflichtet werden, das denkmalgeschützte Haus in der ursprünglichen Form zu rekonstruieren.
Das denkmalgeschützte Uhrmacherhäusl, in den 1840-er Jahren als Teil der Feldmüller-Siedlung in Obergiesing gebaut, war im Jahr 2017 durch ein Bauunternehmen illegal abgerissen worden. Der Hausbesitzer Andreas S. sagt bis heute, der Bauunternehmer habe eigenmächtig gehandelt; auf keinen Fall habe er, S., von dem Vorhaben gewusst geschweige denn den Auftrag dazu erteilt. Dennoch hatte die Stadt ihre Anordnung zum Wiederaufbau allein an ihn gerichtet - und das war rechtswidrig, so das Verwaltungsgericht in seinem am Dienstag verkündeten Urteil: Die Stadt habe sich in ihrem Bescheid nicht mit der Verantwortlichkeit des Bauunternehmers auseinandergesetzt.
Warum sie im Rahmen ihres Ermessensspielraums nur den Hausbesitzer und nicht den Bauunternehmer verpflichten wollte, habe die Stadt erst im Gerichtsverfahren erläutert. Das aber, so das Urteil, sei verspätet und deshalb nicht zulässig. Allerdings betont das Gericht, dass "die Schilderung des Eigentümers, der Bauunternehmer habe den Abriss eigenständig vorgenommen, Fragen aufwirft". Außerdem steht der nun aufgehobene Bescheid einem neuen Bescheid nicht entgegen.
Das Planungsreferat der Stadt will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob Berufung eingelegt und ein Verfahren gegen den Bauunternehmer eröffnet wird. Oberbürgermeister Dieter Reiter hat noch für Dienstag eine Stellungnahme angekündigt. Er hatte sich schon kurz nach dem illegalen Abriss eindeutig positioniert: "Ich möchte dafür sorgen, dass die Verantwortlichen dieses Verbrechens keinen Reibach machen", sagte er im Januar bei einer Rede am Standort des verschwundenen Denkmals.