München:U-Bahn-Schläger zu hohen Haftstrafen verurteilt

Die beiden Münchner U-Bahn-Schläger sind wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden.

Wegen versuchten Mordes sind die beiden Münchner U-Bahn-Schläger zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Der 21 Jahre alte Türke Serkan A. wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts München I zwölf Jahren Haft verurteilt, der 18-jährige Grieche Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Jugendstrafe.

München: Hohe Haftstrafen im Prozess um die U-Bahn-Schläger: Serkan A. (links) bekam zwölf Jahre Haft, Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Jugendstrafe.

Hohe Haftstrafen im Prozess um die U-Bahn-Schläger: Serkan A. (links) bekam zwölf Jahre Haft, Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Jugendstrafe.

(Foto: Foto: dpa)

Sie hatten kurz vor Weihnachten in einer U-Bahn-Station einen pensionierten Schulleiter mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte.

Der 76-Jährige erlitt einen dreifachen Schädelbruch und eine Blutung im Gehirn. Eine Überwachungskamera zeichnete die Tat auf. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Reinhold Baier folgte mit dem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft. In seiner Urteilsbegründung bezeichnete Baier die Tat als "brutal und kaltblütig". Den beiden Männer sei bewusst gewesen, dass sie ihrem Opfer tödliche Verletzungen hätten zufügen können. Es liege "bedingter Tötungsvorsatz" vor.

Hohe Aggressivität und Ich-Bezogenheit

Durch den Alkoholkonsum der beiden vor der Tat sei ihr "natürliches Hemmungsvermögen" zwar eingeschränkt, ihre Steuerungsfähigkeit sei aber nicht beeinträchtigt gewesen, so Baier weiter. Die Verteidiger beider Angeklagten kündigten Revision an. Sie hatten niedrigere Strafen wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Den Vorwurf des Mordversuchs wiesen die Anwälte zurück.

Die beiden Angeklagten hatten die Tat gestanden und sich bei dem Opfer entschuldigt. Gutachter bescheinigten ihnen hohe Aggressivität und Ich-Bezogenheit. Die Tat hatte bundesweit für Empörung gesorgt und eine Debatte um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst. Das Thema dominierte den hessischen Landtagswahlkampf, in dem Ministerpräsident Roland Koch (CDU) mit Forderungen nach schärferen Gesetzen polarisierte.

Die beiden türkisch- und griechischstämmigen Angeklagten hatten den Rentner bei der Attacke wegen seiner deutschen Nationalität beschimpft.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann kündigte an, nach der Haft müssten die Verurteilten abgeschoben werden. "Es würde niemand verstehen, wenn Ausländer, die eine derartige Brutalität an den Tag legen, weiter in Deutschland bleiben könnten", sagte der CSU-Politiker der Bild-Zeitung. Das Urteil lobte er als "klares Signal" und "angemessene Antwort".

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