Oberlandesgericht München:Deutsche Bahn gewinnt Rechtsstreit um Lärmschutz

In einer Nacht rumpeln zwischen zwölf und 28 Züge am Haus der Kläger aus Trudering vorbei. Die Belastung sei nicht groß genug für eine Entschädigung, urteilt das Gericht.

Von Stephan Handel

Ein annähernd zehn Jahre dauernder Rechtsstreit um Schutz vor Bahnlärm in Trudering hat am Mittwoch sein Ende gefunden: Das Oberlandesgericht änderte ein Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2014, das den Klägern zumindest teilweise recht gegeben hatte. Nun aber gewann die Beklagte, die Deutsche Bahn Netz AG, die gegen das Landgerichtsurteil in Berufung gegangen war.

Wie bei einem so langen Verfahren zu erwarten, ist die Prozessgeschichte einigermaßen unübersichtlich - ihre Darstellung, die mehrmalige Abänderung der Klage, die Rücknahme von Anträgen nimmt einen Großteil des 30-seitigen Urteils ein. Dazu kommt, dass die Klagepartei sich in ihrer personellen Zusammensetzung geändert hat: Zunächst klagte ein Ehepaar, dem die Erdgeschoßwohnung in dem Haus gehörte, und deren Tochter als Eigentümerin der Dachgeschosswohnung, diese wiederum zusammen mit ihrem Mann, der aber zu keinem Zeitpunkt Miteigentümer war. Dann starb der Vater, die Mutter klagte nun als Alleinerbin an seiner statt. Und zu guter Letzt haben Mutter, Tochter und Schwiegersohn ihr Anwesen im vergangenen Jahr verkauft und sind aufs Land gezogen. Deshalb ging es nun auch nicht mehr um Schallschutzmaßnahmen - so war der Prozess einmal gestartet -, sondern um eine Entschädigung für bereits erlittenen Lärm: Für jeden Monat seit dem Jahr 2008 wollten die Klägerinnen 252 Euro von der Bahn.

Das Haus in Trudering liegt tatsächlich ungünstig: In einem Dreieck, gebildet von den Gleisen des Münchner Nordrings, auf dem hauptsächlich Güterzüge unterwegs sind, und der Bahnstrecke München-Mühldorf, das ist sozusagen die Verlängerung der Stammstrecke. Im Landgerichts-Verfahren hatte ein Gutachter die Lärmbelastung nicht gemessen, sondern berechnet. Im jetzigen Verfahren baute tatsächlich ein Sachverständiger seine Instrumente auf. Er stellte zum einen fest, dass in einer Nacht zwischen zwölf und 28 Züge an dem Haus vorbeifuhren, mit Geschwindigkeiten zwischen 30 und 60 Stundenkilometern, die durchschnittliche Länge der Züge lag zwischen 400 und 500 Metern, die längsten waren 800 Meter lang.

Der Sachverständige mit den Messgeräten kam, was die Lärmpegel im Haus betrifft, zu einem ganz ähnlichen Ergebnis wie sein Kollege, der nur gerechnet hatte - mit negativem Ausgang für die Klägerin, die im Erdgeschoss wohnte: Dort lagen die Pegel unter den Grenzwerten. Bei der Dachgeschosswohnung wurden die Grenzwerte etwas überschritten: 58,8 dB(A) statt der erlaubten 54. Allerdings: Die Grenzwerte sind einzuhalten, wenn Bahnstrecken neu gebaut werden. Beim Nordring aber gelte, so die Urteilsbegründung: "Nicht jede geringfügige Überschreitung der für den Bau eines neuen Schienenwegs geltenden Grenzwerte rechtfertigt die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung." Der Gutachter hatte im Prozess dargelegt, dass das menschliche Ohr eine Änderung des Pegels sowieso erst ab drei dB(A) wahrnehmen kann.

Außerdem, so führte das Gericht aus: Die Klägerinnen hatten erklärt, dass ihre Großeltern das Haus 1911 gekauft hatten. Für die Bahnstrecke gibt es keine Baugenehmigung, jedoch eine Meldung über die Inbetriebnahme, diese geschah wohl im Jahr 1939. Dazu meinte das Gericht, auch wenn der Bahnverkehr in den letzten Jahren zugenommen habe, ändere das nichts daran, "dass die Bahnstrecke bereits 80 Jahre unbeanstandet betrieben wird". Und schließlich: Es gibt für das Gebiet in Trudering keinen Bebauungsplan, weshalb sich das Gericht selbst auf den Weg machte und bei einem Ortstermin zu dem Schluss kam, dass das Haus nicht in einem Wohn-, sondern in einem Mischgebiet stehe, wo sowieso höhere Lärmpegel erlaubt sind.

Zur SZ-Startseite

Verkehr in München
:Ein neuer Parkplatz für die S-Bahn

Für 70 Millionen Euro hat der Konzern seine Abstellanlage für Züge in Steinhausen erweitert. Das soll den Betrieb in Zukunft stabiler machen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: