Süddeutsche Zeitung

Prozess:Mord an Patienten: Anklage verlangt lebenslange Haft für Hilfspfleger

Der Mann soll pflegebedürftigen Menschen in ganz Deutschland eine Überdosis Insulin gespritzt und sie so getötet haben. Es sei ihm laut Anklage darum gegangen, sich durch Diebstähle zu bereichern.

Er sollte seine Patienten pflegen - stattdessen soll er sie umgebracht haben: Vor dem Landgericht München I geht der Mordprozess gegen einen Hilfspfleger auf die Zielgerade. Am Donnerstag hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft gefordert. Zudem beantragte die Staatsanwältin die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Sie sah es nach 46 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass sich der 38 Jahre alte Angeklagte in drei Fällen des Mordes schuldig gemacht hat. Sie wirft dem Mann vor, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Der Tod dieser Menschen könne dem Angeklagten "objektiv zugerechnet" werden. In zwei weiteren Fällen geht die Anklage von versuchtem Mord aus.

In vier Fällen verlangte die Anklagevertreterin jedoch Freispruch. Hier könne nicht genau nachgewiesen werden, ob eine Insulingabe zum Tod führte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte.

Der an Diabetes leidende Mann hatte laut Anklage seinen pflegebedürftigen, aber nicht zuckerkranken Patienten an verschiedenen Tatorten in ganz Deutschland eine Überdosis Insulin gespritzt. Dabei soll er gewusst haben, dass das Insulin tödlich sein könnte. Die Anklage geht von Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen aus. Es sei dem Mann darum gegangen, sich durch Diebstähle in den Haushalten zu bereichern. Er soll beispielsweise so profane Dinge wie Wein, Waschmittel, Toilettenpapier und Klobürsten gestohlen haben. Mit der Arbeit als Pfleger sei er überfordert gewesen - er habe sie auch gar nicht ausführen wollen. Der Mann sei völlig herz- und empathielos vorgegangen und habe keine echte Reue gezeigt. Die Opfer hätten keinen Angriff erwartet und seien wehr- und arglos gewesen. Das Insulin habe er den Menschen aus Frust, Verärgerung, gekränkter Eitelkeit und Überforderung heraus gespritzt.

Der Prozess erinnert an den spektakulären Fall des Patientenmörders Niels Högel, der im vergangenen Jahr vom Landgericht Oldenburg wegen Mordes in 85 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Ob der Münchner Angeklagte im Falle eines Schuldspruches jemals wieder auf freien Fuß kommt, ist fraglich. Ihm droht neben einer langen Haftstrafe auch die anschließende Sicherungsverwahrung.

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