Als Vera Hui Fang an einem sonnigen Sonntagnachmittag im März mit ihren Kindern im Auto den Tierpark-Parkplatz P2 verlässt, ist sie sich sicher: „Ich habe nicht geparkt.“ Wie auch, wenn kein Stellplatz frei war. Dutzende Autos seien bereits vor ihr ebenfalls in der Hoffnung auf einen freien Stellplatz auf den lang gezogenen Parkplatz an der Siebenbrunner Straße eingebogen, hätten sich dort gestaut, erinnert sich Hui Fang; und hätten diesen nach nahezu 20 Minuten wie sie selbst wieder verlassen müssen. „Es wurde ja kein Stellplatz frei“, sagt sie. Parken, so Hui Fang, sei das definitiv nicht gewesen. Und dennoch flattert ihr zwei Wochen später eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 47 Euro ins Haus. Weil die Mutter die sogenannte Freiparkdauer von 15 Minuten überschritten hatte.
Am Parkplatz P2 zieht der Kunde kein Ticket mehr bei der Einfahrt, es öffnet sich auch keine Schranke. Der riesige Stellplatz funktioniert – wie immer mehr Parkplätze auch in München – mit Kameraerfassung: Über Kameras wird das Kennzeichen des Fahrzeugs sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfahrt erfasst; mit diesen Daten wird schließlich die „tatsächliche Nutzungsdauer der Parkfläche“ errechnet, heißt es in den an der Einfahrt ausgehängten Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Dabei gelten die ersten 15 Minuten nach Einfahrt als „Karenzzeit“.

Auf dem blauen Schild mit ziemlich kleiner weißer Schrift steht zudem, wie sich der Kunde nach der Einfahrt zu verhalten hat. Der Parkplatz-Betreiber Mobility Hub Parkservice mit Sitz in Grünwald erläutert: Der Nutzer müsse sein Fahrzeug „unverzüglich“ auf einem „freien Stellplatz“ abstellen. Im Übrigen heißt es unter Punkt acht der Allgemeinen Nutzungsbedingungen (8. Vertragsstrafe bei Verstößen): „Parkverstoß bezeichnet (a) die Ausfahrt aus der Parkfläche ohne vorheriges Bezahlen...“. Kostenpunkt: 47 Euro.
Nach ihrem exakt 18-minütigen Ausflug auf den Parkplatz am Tierpark, ohne auch nur eine Sekunde auf einem freien Stellplatz verbracht zu haben, und dem Erhalt der Zahlungsaufforderung wendet sich Hui Fang in einer E-Mail an den Kundenservice von Mobility Hub. Und legt Einspruch gegen die Rechnung ein. Sie argumentiert, es seien keine Parkplätze verfügbar gewesen und sie habe das Gelände nach kurzer Zeit wieder verlassen, ohne das Fahrzeug abgestellt zu haben.

Die Antwort von Mobility Hub: Hui Fang habe die Freiparkdauer überschritten. Zudem „gelten die Regeln, welche auf den Beschilderungen/Hinweisen vor Ort zu finden sind“. Auf nochmaliges Insistieren, sie habe nicht geparkt, und die längere Aufenthaltsdauer sei „unverschuldet“ zustande gekommen, antwortet Mobility Hub noch einmal fast gleichlautend – garniert mit dem Hinweis, Hui Fang möge bitte „von weiteren Anfragen an uns“ absehen. Die E-Mails liegen der SZ vor.
Ein Problem bei der Sache: An der Einfahrt gibt es etwa keine digitalen Hinweise, ob und wie viele Stellplätze aktuell frei sind. Dies bestätigt auch Mobility Hub auf Anfrage. „Sollte kein freier Stellplatz gefunden werden, kann die Fläche innerhalb der 15-minütigen Karenzzeit kostenfrei wieder verlassen werden“, teilt das Unternehmen mit. Und die Frage, ob auch dann ein Parkvorgang vorliegt, wenn kein Stellplatz gefunden wird? „Entscheidend ist die Verweildauer auf der Fläche“, so der Parkplatz-Betreiber.

Sollte es dennoch zu Missverständnissen kommen, könnten sich Kunden an das Serviceportal wenden. Das Unternehmen wolle „für alle Parkenden grundsätzlich maximale Transparenz sicherstellen“, teilt Mobility Hub mit, und „Kunden schnell und professionell“ antworten. Das sei schon geschehen, sagt Hui Fang. „Aber ich fühle mich nicht ernst genommen“, sagt sie.
Wenn es ums Fahren, aber auch ums Parken geht, ist der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) der richtige Ansprechpartner, schließlich kümmert er sich auch um das Thema Verkehrsrecht. Die Frage, ob das Befahren eines Parkplatzes, wenngleich im eigentlichen Sinne nicht geparkt wird, bereits als Parken gilt, sei unerheblich, sagt Bernd Emmrich vom ADAC Südbayern. Der Grundstückseigentümer, so Emmrich, lege die Nutzungsregelungen fest – also auch Spielregeln wie die 15-minütige Karenzzeit. Ebenso besteht aus Sicht des ADAC keine Pflicht des Betreibers, bei der Einfahrt darauf hinzuweisen, dass alle Stellplätze belegt seien.
Dennoch rufen mit Kameras überwachte Parkplätze bei Nutzern immer wieder Ärger hervor; nicht selten wird dabei der Vorwurf der Abzocke laut. Auch Verbraucherzentralen berichten immer wieder über eine deutliche Zunahme von Beschwerden beim Parken auf privaten Parkplätzen mit Kameraerfassung und raten dazu, die Nutzungsbedingungen genau zu lesen und Fotos der Schilder zu machen.
Auch beim Tierpark-Parkplatz P2 sind die Bewertungen im Internet teilweise vernichtend. Mehrere Nutzer klagen, ähnliche Erfahrungen wie Hui Fang gemacht zu haben. Andere berichten, auf dem Parkplatz auf ganz andere Art und Weise abgezockt worden zu sein: Vor vier Monaten schreibt ein Nutzer, bei der Einfahrt von einem „Mitarbeiter“ zur Barzahlung des Tagestarifs in Höhe von sechs Euro aufgefordert worden zu sein. „Er sagte, wir sollen einfach hinausfahren, wenn wir fertig sind, da er bereits ‚Fotos‘ gemacht habe“, schreibt er. Etwa zwei Wochen später flatterte auch ihm eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 47 Euro ins Haus. Auch andere User berichten von solchen Vorfällen.
Mobility Hub bekräftigt auf Nachfrage, dass das „digitale, schrankenlose Parksystem“ vollständig ohne Personal an Ort und Stelle arbeite. Eine Bezahlung sei nur am Kassenautomat oder über Easypark-App möglich. „Diese Person war kein Mitarbeitender von Mobility Hub Parkservice“, heißt es weiter. „Es lässt sich nicht ausschließen, dass es sich um Betrüger handelt, die sich vor Ort als Parkwächter ausgeben.“ Von der Münchner Polizei heißt es, dass im vergangenen Herbst tatsächlich ein Tatverdächtiger festgenommen worden sei, dem vorgeworfen werde, Kunden am Tierpark-Parkplatz abgezockt zu haben. Gegen ihn werde ermittelt. Zudem sei die Polizei immer wieder im Rahmen ihrer regulären Dienste mit Zivilstreifen auch an den Tierpark-Parkplätzen unterwegs.
Vera Hui Fang hilft das nicht. Sie werde die Gebühr wohl oder übel bezahlen, sagt sie. „Wahrscheinlich lohnt es sich nicht, dagegen rechtlich vorzugehen. Aber es fühlt sich schon an wie Abzocke.“

