Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision gegen den Freispruch von Thomas Pekny zurückgezogen. Ende Juli vergangenen Jahres war der frühere Intendant der Komödie im Bayerischen Hof vor dem Landgericht München wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, nach der Wiesn in den Proberäumen der Komödie betrunkene Frauen schlafend im Intimbereich gefilmt und missbraucht zu haben. Der Richter hatte Pekny freigesprochen, aber in seinem Urteil betont, sein Spruch sei "kein Beweis der Unschuld". Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, habe diese aber nun "nach gründlicher Prüfung zurückgenommen", so dass das Urteil nun rechtskräftig sei, erklärt Sprecherin Anne Leiding. In zwei weiteren Verfahren gegen Pekny, in denen es ebenfalls um Intimbilder geht, dauern die Ermittlungen an.
Revision zurückgezogen:Freispruch für Pekny ist rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft zieht die Revision gegen den Freispruch von Thomas Pekny zurück. Dem ehemaligen Intendanten der Komödie im Bayerischen Hof war schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen worden.
© SZ/by/mah - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Lesen Sie mehr zum Thema