Urteil nach Autounfall:Porsche rammt Taxi - schuld ist der Fahrgast

Urteil nach Autounfall: Ein Mann will gerade in ein Taxi steigen, als ein Porsche Cayenne gegen die geöffnete Autotür fährt und sie mitreißt.

Ein Mann will gerade in ein Taxi steigen, als ein Porsche Cayenne gegen die geöffnete Autotür fährt und sie mitreißt.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Ein Mann steigt ins Taxi, in diesem Moment prallt ein Porsche in den Wagen. Doch der Fahrer ist nicht verantwortlich für den Unfall, urteilt das Münchner Landgericht.

Von Susi Wimmer

Auch wenn man nur als Fahrgast in ein Taxi steigt, ist man verpflichtet, sich sorgfältig an Verkehrsregeln zu halten. Zivilrichter Christian Mayer hat diese Erkenntnis einem Münchner Ehepaar mit auf den Weg gegeben, zusammen mit dem Urteil, dass der Ehemann gut 8000 Euro Schadensersatz an Taxi Pasing zu zahlen hat. Zuvor war die 35. Zivilkammer am Landgericht München zu dem Schluss gekommen, dass der Mann, ohne auf den Verkehr zu achten, die hintere Tür des Taxis geöffnet und ein vorbeifahrender Porsche dieselbige gerammt und mitgerissen hatte.

Der Unfall datiert aus dem Jahr 2019, aus einer Nacht im Mai: Gegen 22 Uhr wollte das Ehepaar an der Siegenburger Straße vor der Basketball-Halle Audi Dome in ein Taxi steigen, das rechts am Straßenrand angehalten hatte.

Der Mann trat auf die Fahrbahn, ging um das Taxi herum, um an der hinteren linken Tür einzusteigen. Genau in diesem Augenblick passierte ein Porsche Cayenne das Taxi, und die geöffnete Autotür schrammte an der Seite des Wagens entlang und knickte nach vorne. Der Fahrgast kam mit dem Schrecken davon. Allerdings wollte Taxi Pasing unter anderem die Reparatur- und Mietwagenkosten von ihm erstattet haben und zog vor Gericht.

Der beklagte Fahrgast schilderte vor der Zivilkammer die Sache allerdings ganz anders: Er habe ja nahezu schon im Taxi gesessen, sein rechtes Bein habe sich bereits im Fußraum des Wagens befunden, da erst habe der Porsche-Fahrer die Tür gerammt. Im Vorbeifahren habe der Mann den Wagen nach rechts eingelenkt, um den Taxifahrer für sein Parkverhalten zu kritisieren, die Wagentür sei schon längere Zeit geöffnet gewesen. Der Porsche-Fahrer habe ganz deutlich erkennen können, dass er und seine Ehefrau gerade in das Taxi steigen würden.

Beim Einsteigen Vorsicht walten zu lassen, sei "jedem erwachsenen Menschen" zuzumuten, so der Richter

Richter Mayer ließ daraufhin ein schriftliches Gutachten einholen und befand am Ende klipp und klar: Die Schuld liegt beim Fahrgast, der habe "fahrlässig das Eigentum der Klägerin verletzt", also das Taxi.

In dem Gutachten führt der Experte unter anderem aus, dass der Porsche die Tür zunächst mit dem Außenspiegel hätte rammen müssen, wäre diese über längere Zeit offen gestanden. Der aber blieb unversehrt. Somit kam der Gutachter zu dem Schluss, dass der Mann die Tür des Taxis erst geöffnet hatte, als der Porsche gerade vorbeifuhr. Denn nur so konnte die Tür die Beifahrerseite des Porsches eindrücken, sich verhaken und fast weggerissen werden.

Der Anwalt des Fahrgastes wandte ein, dass es doch auch sein könne, dass sich der Außenspiegel während der Vorbeifahrt des Porsches beschädigungsfrei eingeklappt haben könnte. Aber auch das hielt der Gutachter für unmöglich: "Aus kollisionsmechanischer Sicht wären dann Schäden beziehungsweise Kontaktspuren am Außenspiegel zu erwarten gewesen", sagte er.

Am Ende merkte das Gericht noch an, dass der Beklagte beim Einsteigen den umliegenden Verkehr "besonders sorgfältig" hätte beobachten müssen. Dann hätte er auch den herannahenden Porsche erkennen können. Den Porsche-Fahrer treffe keine Schuld, er sei mit dem ausreichenden Abstand von 80 Zentimetern an dem Taxi vorbeigefahren.

Ebenso wenig sei der Taxler zur Verantwortung zu ziehen. Der hätte seine Fahrgäste auch nicht auf den Verkehr und die Vorsicht beim Einsteigen aufmerksam machen müssen. "Diese Sorgfalt kann jedem erwachsenen Menschen im Straßenverkehr zugemutet werden", sagte Richter Mayer. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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