Die Stadtwerke München (SWM) senken ihre Strompreise zum 1. April um zehn Cent je Kilowattstunde. Dies gilt sowohl für Privatkunden als auch für Gewerbebetriebe. Für sie wird Strom im Vergleich zum aktuellen Preis um rund 15 Prozent günstiger. Dieser Schritt war bereits im Dezember angekündigt worden.
Unabhängig davon werden die meisten Privatkundinnen und -kunden vom 1. März an durch die staatliche Strompreisbremse entlastet, die rückwirkend ab 1. Januar gilt. Von der Strompreisbremse profitieren alle Verbraucher, die einen Arbeitspreis von mehr als 40 Cent brutto je Kilowattstunde vereinbart haben.
Wer bislang weniger zahlt, erhält keinen Zuschuss. Die Preisbremse ist so bemessen, dass Privatkunden für 80 Prozent ihres prognostizierten Verbrauchs lediglich 40 Cent je Kilowattstunde bezahlen. Wer mehr Strom als diese 80 Prozent konsumiert, zahlt den regulären Preis.
Zusammengerechnet verringern die Preissenkung der SWM und die Strompreisbremse des Bunds die Stromkosten für den Münchner Durchschnittshaushalt um rund 30 Prozent. Die Preisbremse wird vom 1. März an bei allen Abschlägen und Rechnungen berücksichtigt. Die SWM wollen ihre Kunden im Laufe des Februars informieren, wie sich die Preissenkungen für sie persönlich auswirken, wie sich ihr Abschlag ändert und wie die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar verrechnet wird.