Vor gut zwei Jahren hat es in der Studentenstadt gebrannt, eine Studentin starb an einer Rauchgasvergiftung, ein Mann wurde schwer verletzt. Vor Gericht muss sich deshalb niemand verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren gegen sechs Beschuldigte ohne Auflagen eingestellt. Auch gegen den siebten Beschuldigten, einen Bewohner, wurde das Verfahren eingestellt, allerdings gegen Geldauflage.
Er habe das pandemiebedingte Sauna-Verbot missachtet und eine Brandschutztür geöffnet, um den Rettungskräften zu helfen. Dies habe die fatale Ausbreitung des Rauchs verursacht, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I auf SZ-Anfrage mit.

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Das Feuer war am 16. Februar 2021 gegen 2.30 Uhr in der Sauna des "roten Hauses" mit 180 Apartments ausgebrochen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte seither wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung. "Aufwändig und komplex" sei dies gewesen.
Die Ermittlungen richteten sich gegen den Inhaber einer Firma, die vor etwa 20 Jahren die Elektroarbeiten an der Sauna vorgenommen habe, und gegen die für die Verkehrssicherheit zuständigen Mitarbeiter des Studierendenwerks sowie gegen einen Beschäftigten der städtischen Branddirektion. Man habe technische Mängel an der Sauna selbst festgestellt und an den Brandschutztüren im Saunabereich. Allerdings habe man "trotz intensiver Ermittlungen" nicht klären können, wer dafür verantwortlich zu machen sei. Ein Großteil der Mängel sei bereits vor 20 Jahren entstanden, damals seien verschiedene Personen beteiligt gewesen. Den Mitarbeitenden von Studierendenwerk und Stadt könne man keine Pflichtverletzung zurechnen, da wegen Corona ein "absolutes Nutzungsverbot" der Sauna gegolten habe.
Über dieses Verbot habe sich der für den Saunabetrieb zuständige Bewohner hinweggesetzt, ohne Wissen des Studierendenwerks. Dem Mann werde laut Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine der Brandschutztüren geöffnet zu haben, um der Feuerwehr den Zugang zur Sauna zu erleichtern. Deshalb aber habe sich der Rauch ausgebreitet, "auch wegen der Mängel an den weiteren Brandschutztüren".
Zugunsten des Studenten habe man "ganz erheblich" berücksichtigt, dass sein Handeln nur eine von mehreren Ursachen der Katastrophe gewesen sei und er habe helfen wollen. Die Geldauflage liege im niedrigen vierstelligen Bereich.

