Nach fristloser KündigungJurastudent erstreitet 100 000 Euro von Gaststättenbetreiber

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Ein Servicejob in der Gastronomie wird für einen Studenten nachträglich außerordentlich lukrativ (Symbolbild).
Ein Servicejob in der Gastronomie wird für einen Studenten nachträglich außerordentlich lukrativ (Symbolbild). (Foto: Christophe Gateau/dpa)

Weil er einen Betriebsrat gründen wollte, hatte der Arbeitgeber dem Studenten fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht sprach dem Minijobber nun eine hohe Entschädigung zu. Eine Entscheidung zum Trinkgeld könnte für die Gastronomie besonders wichtig sein.

Von Katharina Haase

Diese fristlose Kündigung aus dem Jahr 2021 dürfte der ehemalige Betreiber eines Traditionslokals in der Maxvorstadt wohl bereuen. Der Betroffene, ein Jurastudent, war danach gerichtlich gegen den Betreiber vorgegangen. Denn er mutmaßte als eigentlichen Grund für seine Kündung seinen Versuch, einen Betriebsrat zu gründen.

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