Energiepreise:Stadt zahlt Zuschuss für die Stromkosten

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Strom wird immer teurer, deshalb will die Stadt finanziell schwache Haushalte unterstützen. Die Auszahlung der Zuschüsse soll vom zweiten Halbjahr 2022 bis Mitte 2023 auf Antrag erfolgen. (Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa)

Weil die Energiepreise drastisch steigen, will das Sozialreferat Haushalte mit geringem Einkommen mit bis zu 100 Euro unterstützen. Der Oberbürgermeister fordert zudem eine höhere Sozialhilfe.

Von Sven Loerzer

Mit einem einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro will das Münchner Sozialreferat Haushalten mit geringem Einkommen im kommenden Jahr helfen, die gestiegenen Strompreise zu bewältigen. Haushalte mit bis zu zwei Personen können dann auf Antrag 50 Euro erhalten, Haushalte mit drei und mehr Personen 100 Euro. Der Vorschlag, über den der Stadtrat Anfang kommenden Jahres entscheiden soll, geht auf einen Antrag der Rathausfraktion von SPD/Volt mit Unterstützung der Grünen/Rosa Liste zurück. Mit ähnlichem Ziel hatten auch CSU-Stadträtin Alexandra Gaßmann und die Fraktion Linke/Die Partei Anträge gestellt, um Menschen zu helfen, die unter steigenden Energiekosten besonders leiden.

Die Auszahlung der Zuschüsse soll, wie das Sozialreferat plant, vom zweiten Halbjahr 2022 bis Mitte 2023 auf Antrag erfolgen. Die Kosten für Haushaltsenergie stiegen zwar schon vom 1. Januar an in erheblichem Umfang, doch die Vorauszahlungen an die Energieversorger blieben zunächst unverändert. Die Verschiebung des Antragszeitraums soll es Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Jahresrechnung im ersten Halbjahr erhalten und bei denen sich deshalb die Preissteigerung 2022 noch nicht so stark niederschlägt, ermöglichen, den Zuschuss für die Jahresrechnung im ersten Halbjahr 2023 in Anspruch zu nehmen.

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Beantragen können den Zuschuss alle München-Pass-Berechtigten, also nicht nur Bürger, die Sozialhilfe oder Hartz-IV-Leistungen beziehen, sondern auch Bürger, deren monatliches Einkommen unter der Armutsgrenze von 1350 Euro für Alleinstehende liegt. Im Regelsatz sind nach Angaben des Sozialreferats bislang 36 Euro für Stromkosten enthalten, mit der Erhöhung des Regelsatzes zum 1. Januar um drei Euro sind es dann 25 Cent mehr.

Bei den Heizkosten gibt es keinen Zuschuss

Den Zuschussbedarf schätzt das Sozialreferat auf eine Million Euro. Das würde für die Auszahlung an 15000 Ein- und Zwei-Personen-Haushalte und 2500 größere Haushalte ausreichen. Das Antragsverfahren für den Energiekostenzuschuss soll in den Sozialbürgerhäusern so unbürokratisch wie möglich gestaltet werden.

Einen Zuschuss für höhere Heizkosten erachtet das Sozialreferat dagegen für nicht erforderlich. Wer Sozialhilfe oder Hartz-IV-Leistungen bezieht, hat Anspruch darauf, dass die angemessenen Heizungskosten - und damit auch die Nachzahlung aus der Jahresrechnung - vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen werden. Außerdem wird Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erneut einen Brief nach Berlin schicken: Die Regelsätze müssten nicht nur den regional unterschiedlichen Lebenshaltungskosten angepasst, sondern insgesamt neu berechnet werden, um die steigenden Energiekosten und die hohe Inflationsrate zu berücksichtigen.

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