Am Balkon der imposanten Villa in Solln hängt ein Banner mit einem Zitat aus dem Buch „Der kleine Prinz“, und darunter steht die Ankündigung: „Einst ein Ort der Literatur – bald ein Ort der Begegnung, Vielfalt und Gemeinschaft.“ Gemeint sind damit die Pläne der BHB-Unternehmensgruppe aus Grünwald, die in der früheren Residenz eines Verlegers in der Beuerberger Straße eine Kita einrichten will – sehr zum Ärger einiger Nachbarinnen und Nachbarn.
Da sie den Lärm und die Verkehrsbelastung durch eine solche Einrichtung fürchten, haben drei von ihnen Klage gegen die zugehörige Baugenehmigung der Stadt beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Überdies gehen zwei der Nachbarn juristisch gegen einen Vorbescheid aus dem Rathaus vor, der eine Nutzung der Villa als Flüchtlingsunterkunft gestattet – was laut BHB-Geschäftsführerin Melanie Hammer „der Plan B oder C“ für das Gebäude wäre.
In der mündlichen Gerichtsverhandlung ist jener städtische Vorbescheid nun zurückgenommen worden, nachdem die Kammer den Klagen gute Erfolgsaussichten eingeräumt hat. Diffiziler sieht es bei der Beschwerde einer Hausgemeinschaft aus, deren Grundstück direkt an die Villa grenzt und die eine unzumutbare Lärmbelästigung durch die Kita ins Feld führt. Da hier zwei Gutachten zu unterschiedlichen Schlüssen kommen, wird das Gericht eine weitere Expertenmeinung einholen.
Hinsichtlich der anderen zwei Klagen von Anwohnern, die vis-à-vis dem BHB-Grundstück leben, sehe die Kammer hingegen keine Anhaltspunkte für eine Nachbarrechtsverletzung, sagte Richter Josef Beil. Daher werde man diese wohl zurückweisen. Derweil empfahl der Richter den Streitparteien, sich auf den Bau einer Lärmschutzwand an der Grundstücksgrenze zu verständigen. Die könne „zur Befriedung der Situation“ beitragen.
Von einem friedlichen Miteinander ist man in dem Wohnviertel nahe dem Siemenspark aktuell weit entfernt. Vielmehr ist rund um die künftige Nutzung der Verleger-Villa ein heftiger Streit entbrannt. So protestierten einige Anwohner seit Bekanntwerden der BHB-Pläne gegen das Vorhaben und sammelten dafür auch Unterschriften. Der zugehörige Flyer trug die Überschrift: „Asylheim oder Kita im Viertel?“ Man habe den Eindruck gehabt, „dass gegen alles vorgegangen wurde“, sagte der BHB-Anwalt in der Gerichtsverhandlung.
Demgegenüber betonte ein Vertreter der klagenden Hausgemeinschaft: „Wir sind nicht gegen den Kindergarten, wir wollen nur einen entsprechenden Lärmschutz.“ Seinem Anwalt zufolge habe man dies auch im Gespräch mit dem Eigentümer vorgebracht. Daraufhin sei von diesem die „Androhung“ gekommen: „Wenn ihr nicht mitmacht, wird das Ganze zur Flüchtlingsunterkunft.“
Wenn da neunzig Kinder durch den Garten rennen, ist das ein Höllenlärm.
Eine solche Nutzung sei in der seit mehr als zwei Jahren leer stehenden Villa möglich, teilte das Gericht mit. Der vorliegende Vorbescheid sei jedoch mangelhaft, da ihm eine Betriebsbeschreibung und vor allem eine Angabe zur anvisierten Belegungszahl fehlten. Die Unterbringung von Geflüchteten in dem herrschaftlichen Gebäude sei jedoch ohnehin nicht ihr präferiertes Ziel, sagte BHB-Chefin Melanie Hammer. Vielmehr sei es ihr – „auch als Mutter von drei Kindern“ – ein Anliegen, dort eine Kita mit drei Krippen- und zwei Kindergartengruppen einzurichten.
„Das Haus und der Standort sind ideal“, findet Hammer. „Es gibt einen großen Garten, und die Kinder sind direkt in der Natur.“ Ganz anders bewertete das ein Vertreter der Hausgemeinschaft, deren Anwesen „nur fünf Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegt“. Er betonte: „Wenn da neunzig Kinder durch den Garten rennen, ist das ein Höllenlärm.“
Und dennoch führe dies in der Regel nicht zu „unzumutbaren Verhältnissen“, sagte Richter Beil. Schließlich hätten der Gesetzgeber und die Rechtsprechung „von Kindern verursachten Lärm ausdrücklich als nicht schädliche Umwelteinwirkung definiert“. Es gebe jedoch eine Ausnahme, so der Richter, und zwar für den Fall, dass durch den Krach eine Gesundheitsgefahr ausgehe. Dies sei ab einer Lautstärke von 70 Dezibel gegeben.
Ob ein solcher Wert im Fall der benachbarten Hausgemeinschaft erreicht wird? Ja, urteilte ein von den Klägern beauftragter Experte. Demgegenüber betonte ein Gutachter, der die Situation für die BHB-Gruppe untersucht hatte: „Im vorliegenden Fall sind wir weit davon entfernt und kommen sogar auf eine Einhaltung der Richtlinie für reine Wohngebiete.“
Um in diesem Streitpunkt für Klarheit zu sorgen, wird das Gericht nun ein weiteres Gutachten beauftragen. Sobald es vorliegt, wird die Verhandlung fortgesetzt.

